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Energie, Wartung, Instandhaltung, Teileaustausch
Betriebskosten sparen bei Aufzugsanlagen
12.05.2008 (GE 9/2008, 594) Bei den stetig steigenden Energiepreisen entwickelt sich das Thema Betriebskosten zum Dauerbrenner. Auch bei Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen zählt jeder Euro. Nur: Wie spart man bei einer Aufzugsanlage Energie? Wie sind die jährlichen Wartungskosten zu optimieren? Ist ein Vollwartungsvertrag sinnvoll oder reicht eine Teilwartung? Und was darf die Reparatur verschlissener Aufzugskomponenten marktüblich kosten? Der Betreiber oder Verwalter von Immobilien mit Aufzugsanlagen ist der Letzte in der Kette, den bekanntlich die Hunde beißen, d. h., Fehler die in der Neubauphase, beim Umbau oder der Sanierung gemacht wurden, schlagen durch erhöhte Betriebskosten voll zu Buche.
Wenn die Aufzugsanlage nicht bedarfsgerecht geplant und ausgeschrieben worden ist, und wenn die Montagearbeiten nicht überwacht wurden, einzig das Preisargument zählte, ohne Berücksichtigung der Folgekosten, dann bleibt häufig wenig Spielraum zur Senkung der Betriebskosten.
Hier bietet eine Reihe von regional und überregional tätigen Ingenieurbüros für Aufzugs- und Fördertechnik fachmännische Hilfe an, ob bei der Ausschreibung, der Bauüberwachung, der Analyse der Verträge, bei der technischen Bewertung des Ist-Zustandes der Aufzugsanlage oder den notwendigen sicherheitstechnischen Bewertungen (Gefahrenanalysen).
Trotzdem kann aber auch in Eigenregie einiges bewegt werden, z. B. bei den jährlichen Wartungskosten. Sofern Ihre Aufzugsanlage keine codierte und geblockte Steuerung aufweist, kann jedes Aufzugsfachunternehmen die Regelwartung übernehmen. Preisvergleiche lohnen sich, denn die Spannen reichen von ca. 800 bis 2.500 für eine durchschnittliche Aufzugsanlage bei vier Wartungen jährlich.
Aber Achtung vor Billigangeboten: Wartungen für 65 pro Wartung sind unrealistisch und führen langfristig zu hohen Instandsetzungskosten, da zu diesem Preis keine ordentliche Wartung durchführbar ist. In jedem Fall sollte die Wartung nach der DIN 13015 durchgeführt werden, in der alle relevanten Wartungsarbeiten vorgeschrieben sind. Das Erstellen von Wartungsprotokollen bei jeder Wartung sollte für das Wartungsunternehmen auch eine Selbstverständlichkeit sein.
Gern werden auch Vollwartungsverträge angeboten, insbesondere bei Neubauten, Umbauten und nach Instandsetzungen. Für Krankenhäuser, Hotels und Seniorenheime mit sehr hoher Fahrtenzahl sicher richtig und sinnvoll, für Wohnanlagen mit einer durchschnittlichen Fahrtenzahl aber eher nicht, denn innerhalb von zehn Jahren wird die Aufzugsanlage zweimal bezahlt, und gerade im Neubau greift in den ersten Jahren die Herstellergarantie, wozu also eine zusätzliche und sehr teure Absicherung?
Bei Instandsetzungen und Reparaturarbeiten über 300 sollte stets ein zweites oder drittes Angebot eingeholt werden. Preisunterschiede von bis zu 300 % sind keine Seltenheit. Ein zu günstiger Wartungspreis kann hier schnell ausgeglichen werden. Schon bei der Frage, ob eine Reparatur überhaupt notwendig ist, scheiden sich die Geister. Ein unabhängiges Ingenieurbüro kann für Klarheit sorgen und Maßnahme und Kosten überprüfen.
Und last but not least die Gefahrenanalyse oder sicherheitstechnische Bewertung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die für alle Aufzugsanlagen, die vor dem 2. Oktober 2002 gebaut worden sind, Pflicht ist und bis zum 31. Dezember 2007 hätte durchgeführt werden müssen. Alle darin mit hoch bewerteten Mängel sind kurzfristig zu beheben.
Hier ist Fremdhilfe erforderlich, unabhängige Ingenieurbüros sowie die bekannten Prüfinstitutionen wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA bieten sicherheitstechnische Bewertungen an, und auch hier gilt: Preisvergleiche lohnen sich, die Spanne reicht von ca. 80 bis 150 .
*) Der Autor ist Geschäftsführer der Witt Lift-Services (Berlin/Hamburg).
Hier bietet eine Reihe von regional und überregional tätigen Ingenieurbüros für Aufzugs- und Fördertechnik fachmännische Hilfe an, ob bei der Ausschreibung, der Bauüberwachung, der Analyse der Verträge, bei der technischen Bewertung des Ist-Zustandes der Aufzugsanlage oder den notwendigen sicherheitstechnischen Bewertungen (Gefahrenanalysen).
Trotzdem kann aber auch in Eigenregie einiges bewegt werden, z. B. bei den jährlichen Wartungskosten. Sofern Ihre Aufzugsanlage keine codierte und geblockte Steuerung aufweist, kann jedes Aufzugsfachunternehmen die Regelwartung übernehmen. Preisvergleiche lohnen sich, denn die Spannen reichen von ca. 800 bis 2.500 für eine durchschnittliche Aufzugsanlage bei vier Wartungen jährlich.
Aber Achtung vor Billigangeboten: Wartungen für 65 pro Wartung sind unrealistisch und führen langfristig zu hohen Instandsetzungskosten, da zu diesem Preis keine ordentliche Wartung durchführbar ist. In jedem Fall sollte die Wartung nach der DIN 13015 durchgeführt werden, in der alle relevanten Wartungsarbeiten vorgeschrieben sind. Das Erstellen von Wartungsprotokollen bei jeder Wartung sollte für das Wartungsunternehmen auch eine Selbstverständlichkeit sein.
Gern werden auch Vollwartungsverträge angeboten, insbesondere bei Neubauten, Umbauten und nach Instandsetzungen. Für Krankenhäuser, Hotels und Seniorenheime mit sehr hoher Fahrtenzahl sicher richtig und sinnvoll, für Wohnanlagen mit einer durchschnittlichen Fahrtenzahl aber eher nicht, denn innerhalb von zehn Jahren wird die Aufzugsanlage zweimal bezahlt, und gerade im Neubau greift in den ersten Jahren die Herstellergarantie, wozu also eine zusätzliche und sehr teure Absicherung?
Bei Instandsetzungen und Reparaturarbeiten über 300 sollte stets ein zweites oder drittes Angebot eingeholt werden. Preisunterschiede von bis zu 300 % sind keine Seltenheit. Ein zu günstiger Wartungspreis kann hier schnell ausgeglichen werden. Schon bei der Frage, ob eine Reparatur überhaupt notwendig ist, scheiden sich die Geister. Ein unabhängiges Ingenieurbüro kann für Klarheit sorgen und Maßnahme und Kosten überprüfen.
Und last but not least die Gefahrenanalyse oder sicherheitstechnische Bewertung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die für alle Aufzugsanlagen, die vor dem 2. Oktober 2002 gebaut worden sind, Pflicht ist und bis zum 31. Dezember 2007 hätte durchgeführt werden müssen. Alle darin mit hoch bewerteten Mängel sind kurzfristig zu beheben.
Hier ist Fremdhilfe erforderlich, unabhängige Ingenieurbüros sowie die bekannten Prüfinstitutionen wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA bieten sicherheitstechnische Bewertungen an, und auch hier gilt: Preisvergleiche lohnen sich, die Spanne reicht von ca. 80 bis 150 .
*) Der Autor ist Geschäftsführer der Witt Lift-Services (Berlin/Hamburg).
Autor: Peter Witt*