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Altlasten unter GEWOBAG-Wohnungen?
Fondsanleger fordern Millionen-Schadenersatz
25.04.2008 (GE 8/2008, 494) So hat sich Jürgen Kriegel, Vorstand der landeseigenen GEWOBAG, seine letzten Tage und Wochen vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben sicherlich nicht vorgestellt: Dicke Schlagzeilen über Vertragspartner-Bespitzelung und die angebliche Täuschung von Wohnungskäufern.
Hintergrund ist ein Streit des Wohnungsbaukonzerns mit derzeit rund 200 Anlegern, die in zwei Immobilienfonds investiert hatten, die die GEWOBAG in den 90er Jahren mit Immobilien in Tegel rund um die Bernauer Straße aufgelegt hatte. Und zwar auf Grundstücken, auf denen vor über 110 Jahren das inzwischen abgerissene größte Gaswerk Europas gebaut worden war. Entsprechend kontaminiert war der Boden. Das gesamte Areal war im Altlastenverdacht-Kataster aufgeführt. Die GEWOBAG hatte die Flächen sukzessive in den letzten 50 Jahren vom Land Berlin ohne Altlastenhinweis, wie die Gesellschaft erklärte erworben. Ob tatsächlich noch Altlasten im Boden schlummern, ist zwischen GEWOBAG und klagenden Anlegern umstritten jede Seite verfügt über Gutachten, die ihre Auffassung bestätigen, der Berliner Senat sieht das Gelände inzwischen vom Altlastenverdacht befreit, aber der Senat ist als Eigentümervertreter der Gewobag natürlich auch Partei (und sähe sich, sollte die Gewobag in dem Rechtsstreit möglicherweise unterliegen, seinerseits Schadensersatzansprüchen seiner eigenen Gesellschaft ausgesetzt, weil er Grundstücke mit Altlastenverdacht ohne nämlichen Hinweis an sie verscherbelt hatte). Die Prospekte der Immobilienfonds enthielten offenbar keinen Hinweis auf Altlastenverdacht, weshalb die Gesellschaft wie inzwischen eingeräumt gegenüber den Anlegern auch massiv Privatdetektive einsetzte, die vortäuschten, ebenfalls geschädigte Anleger zu sein, um herauszufinden, ob die Anleger überhaupt die Prospekte gelesen hätten. Ein wiederum törichter Versuch, kommt es doch unter rechtlichen Gesichtspunkten darauf gar nicht an, denn bei der Prospekthaftung ist entscheidend, was im Prospekt stand oder nicht stand und nicht, ob es der Anleger gelesen oder verstanden hat. Vertreten werden die Anleger überwiegend von der auf Fondsanleger spezialisierten Kanzlei Schirp, Schmidt-Morsbach, Apel, die möglicherweise über die Altlastenschiene und damit verbunden den Arglisteinwand die Anleger von einer Anlage befreien wollen, die den Namen nicht mehr verdient oder vielleicht nur den einer Altlast: Die Fonds sind nämlich von der Einstellung der Wohnungsbauförderung betroffen, die jedwede Erwartung auf eine künftige Ausschüttung illusorisch macht. Dass dieser Streit erst beim Bundesgerichtshof entschieden wird, versteht sich von selbst.