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Die Freiheit nehm ich mir
TU zahlte 60.000 Euro für die Wohnung seiner Kanzlerin
25.04.2008 (GE 8/2008, 496) In Berlin wohnt man, das ist weltweit bekannt, so günstig wie in keiner anderen Metropole dieser Erde. Das kann aber dann schon einmal ziemlich teuer werden jedenfalls für die Vermieter.
So teuer, dass sogar der Landesrechnungshof im Quadrat springt, wenn der Vermieter dem öffentlichen Bereich angehört und dem Haushaltsrecht unterliegt. So geschehen bei der Technischen Universität Berlin (TU), die aus ihrem Haushalt angeblich 60.000 Euro bezahlt hat, um die Wohnung ihrer Kanzlerin Ulrike Gutheil zu sanieren und zu vergrößern. Mehrere Monate habe die TU ihrer Kanzlerin die Miete geschenkt und schließlich auch noch auf den vorgesehenen Verkauf des Grundstücksteils verzichtet, auf dem das Haus mit der Mietwohnung der Kanzlerin in der Lentzeallee steht. Der öffentliche Aufschrei war groß. Bei näherer Betrachtung ist freilich so viel an dem angeblichen Skandal gar nicht dran. Die Kanzlerin hatte bei Amtsantritt 2004 eine Wohnung der TU gemietet, die davor zwei Jahre leergestanden und sich in einem so TU-Präsident Kurt Kutzler kaum beschreibbaren Zustand befunden und eine Grundinstandsetzung gebraucht habe. Die Wohnung war dann von 88 auf 138 m2 erweitert, mit Parkett und Einbauküche versehen worden. Bei Herrichtung einer Bruchbude auf einen zeitgemäßen Standard kommt man heutzutage schnell auf Summen, für die man früher ein Fertighaus hätte kaufen können. Man wird den endgültigen Rechnungshofbericht für eine abschließende Beurteilung abwarten müssen, aber auch der wird wohl keine Klarheit bei der Frage bringen, warum die TU-Kanzlerin angesichts des Überangebots von guten Wohnungen in Berlin ausgerechnet eine Bruchbude gemietet hat.