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Aufhebung von Sanierungsgebieten – jetzt kommt die Ausgleichsabgabe
Senat erwartet nur halb so viel wie die Bezirke: Bei den Forderungen ist noch viel Luft nach unten
25.04.2008 (GE 8/2008, 500) Zwischen 1993 und 1995 wurden allein in Ost-Berlin 22 Altstadtquartiere zu Sanierungsgebieten erklärt. Sieben davon wurden bereits 2007, drei weitere (Spandauer Vorstadt/Mitte, Samariterviertel/Friedrichhain, Kaskelstraße/Lichtenberg) 2008 aus der Sanierung entlassen. Das dicke Ende nach der Sanierung bedeutet für Eigentümer, dass die Bezirke eine Sanierungsausgleichsabgabe für angebliche Bodenwertsteigerungen festsetzen.

Aufhebung von Sanierungsgebieten – jetzt kommt die Ausgleichsabgabe

Sanierungsausgleichsabgabe für angebliche Bodenwertsteigerungen festsetzen.
Das Berechnungsverfahren zur Festsetzung der Sanierungsausgleichsabgabe ist kompliziert, oft nicht nachvollziehbar. Wenn betroffene Eigentümer Gutachter einschalten, werden die Forderungen oft deutlich reduziert. In Ost-Berlin sollen sich die Bodenwerte durch die Sanierung z. B. um angeblich 33 €/m2 erhöht haben. Wie aus einer Mitteilung des Berliner Senats hervorgeht, schätzen die für die Bescheide zuständigen Bezirke das künftige Aufkommen aus der Sanierungsausgleichsabgabe doppelt so hoch ein wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Auch das ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Bezirke erst einmal „auf den Busch klopfen“.
Der SPD-Abgeordnete Ralf Hillenberg wollte kürzlich vom Berliner Senat wissen, mit welchen Ausgleichsbeträgen aus den bestehenden Sanierungsgebieten gerechnet werde und wie viel man in den vergangenen zwei Jahren eingenommen habe.
Nach Schätzungen der Bezirke ergäben sich, so der Berliner Senat, bei der ermittelten durchschnittlichen Bodenwerterhöhung von 33 €/m2 für alle betroffenen Grundstücke Gesamteinnahmen aus Ausgleichsbeträgen in Höhe von ca. 180 Mio. €. Im Vergleich zu den tatsächlich erzielten Ausgleichsbeträgen in den Gebieten der 1. bis 8. Rechtsverordnung im Westteil der Stadt sei die Schätzung der Bezirke sehr hoch, räumte der Senat ein. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung schätze derzeit die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen durch die Bezirke für die Sanierungsgebiete der 9. bis 11. Rechtsverordnung auf höchstens 90 Mio. €. Von den geschätzten 90 Mio. € seien bis Ende 2005 von den Bezirken bereits 9 Mio. € Ausgleichsbeträge, überwiegend in den innerstädtischen Gebieten, vereinnahmt worden. 2006 und 2007 hätten die Bezirke insgesamt ca. 10 Mio. € vereinnahmt. Rechnerisch ergäben sich daher ab 2008 weitere geschätzte Einnahmen von ca. 70 Mio. €.
Die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen – die der vergangenen Jahre und die geschätzten künftigen - bezifferte der Senat wie folgt (vgl. Tabelle unten).
Darüber hinaus haben vier Bezirke 2006 und 2007 insgesamt rd. 6,1 Mio. € Ausgleichsbeträge aus aufgehobenen Sanierungsgebieten der 1. bis 8. Verordnung im Westteil der Stadt eingenommen, davon
Mitte                                     1.633 T€
Friedrichshain-Kreuzberg        2.682 T€
Spandau                                    24 T€
Tempelhof-Schöneberg           1.788 T€
Der Senat will bis 2010 die noch vorhandenen 14 Sanierungsgebiete des ersten Gesamt-Berliner Stadterneuerungsprogramms abschließen. Derzeit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Prüfung zur Auswahl neuer Stadterneuerungsbereiche durch. In einer Voruntersuchung wird geprüft, in welchen Gebieten dringender Handlungsbedarf besteht, welche Instrumente und Programme geeignet und welche Finanzierungsmittel erforderlich sind, um die vorhandenen städtebaulichen Funktionsmängel nachhaltig zu beseitigen.
Diese Voruntersuchung wird Mitte 2008 abgeschlossen sein.