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Berliner Senat legt Bodenschutzbericht vor
8.000 verunreinigte Grundstücke?
20.11.2000 (GE 5/2000, 304) Der Berliner Senat hat einen neuen Bodenschutzbericht für das Land Berlin vorgelegt. Nach dem 1995 in Kraft getretenen Berliner Bodenschutzgesetz muß er das alle zwei Jahre tun.
Aus dem Bericht geht hervor, daß zur Zeit fast 8.000 Altlastenfälle (genau: 7.921) registriert sind. Die Zahl umfaßt aber nicht nur Grundstücke, auf denen Altlasten tatsächlich zweifelsfrei festgestellt wurden, sondern auch altlastenverdächtige Fälle und alle sonstigen Flächen mit schädlicher Bodenveränderung. 1.320 Fälle wurden inzwischen bearbeitet, 911 befinden sich in der Bearbeitung, der Großteil (5.690) wurde allerdings aufgrund einer ersten Bewertung zurückgestellt, weil die verfügbaren Anhaltspunkte nicht den dringenden Verdacht einer Grundwasserverunreinigung im Einzugsbereich einer Trinkwassergewinnung nahegelegt haben.
Zu den 911 derzeit in der Bearbeitung befindlichen Fällen gehören alle, bei denen es Anhaltspunkte für eine Grundwasserverunreinigung gibt und außerdem die sogenannten baubegleitenden Sanierungen. Das sind solche, die übernommen werden müssen, wenn im Zuge von Bauvorhaben bei Ausschachtungen Belastungen entdeckt werden.
Zu den Fällen mit Vorrang gehören auch die Sanierungen im Zuge des sogenannten ökologischen Großprojektes Berlin, die überwiegend vom Bund mitfinanziert werden. Zu diesem Großprojekt rechnet der Bereich der alten Industriestandorte Rummelsburg, Oberschöneweide, Niederschöneweide, Johannisthal und Adlershof. Aufgrund der exponierten Lage in den Wasserschutzgebieten Wuhlheide und Johannisthal kommt der Sanierung dieser kontaminierten Standorte eine besondere Priorität zu.
In eine unübersichtliche Lage ist die Altlastenbewältigung in Berlin übrigens gekommen, weil man vorschnell ein eigenes Bodenschutzgesetz verabschiedet hat. Der Bund zog mit einem eigenen Bundes-Bodenschutzgesetz erst am 17. März 1998 nach, in Kraft getreten ist das Bundesgesetz am 1. März 1999. Damit ist das bisherige Berliner Bodenschutzgesetz - mit Ausnahme des § 9 sowie - mit Einschränkung - der §§ 6, 12 und 25 obsolet geworden, so daß ein gänzlich neues Landesbodenschutzgesetz zu erarbeiten ist. Wegen der deshalb nur sehr eingeschränkten Anwendbarkeit des bisherigen Berliner Bodenschutzgesetzes wurden deshalb bislang weder Nutzungsbeschränkungen zugelassen noch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auferlegt.
Im übrigen ist dem Bodenschutzbericht zu entnehmen, daß es nach wie vor kein geschlossenes Gesamtkonzept gibt und daß es - bedeutsam für die Praxis - leider immer noch kein zentrales Zugangssystem für Bauwillige gibt. Bodenschutzrelevante Informationen werden zwar im Rahmen des Berliner Umweltinformationssystems (UIS) organisiert und verwaltet, aber das seit zwölf Jahren bestehende Altlastenkataster deckt nur einen Teil des notwendigen Informationsbedarfs. Es fehlt nach wie vor eine Bodenschadstoffdatenbank, eine Bodenzustandsdatenbank, um nur einiges zu nennen. Bauherren sind darauf angewiesen, sich die notwendigen Informationen mühsam zusammenzusuchen.
Zu den 911 derzeit in der Bearbeitung befindlichen Fällen gehören alle, bei denen es Anhaltspunkte für eine Grundwasserverunreinigung gibt und außerdem die sogenannten baubegleitenden Sanierungen. Das sind solche, die übernommen werden müssen, wenn im Zuge von Bauvorhaben bei Ausschachtungen Belastungen entdeckt werden.
Zu den Fällen mit Vorrang gehören auch die Sanierungen im Zuge des sogenannten ökologischen Großprojektes Berlin, die überwiegend vom Bund mitfinanziert werden. Zu diesem Großprojekt rechnet der Bereich der alten Industriestandorte Rummelsburg, Oberschöneweide, Niederschöneweide, Johannisthal und Adlershof. Aufgrund der exponierten Lage in den Wasserschutzgebieten Wuhlheide und Johannisthal kommt der Sanierung dieser kontaminierten Standorte eine besondere Priorität zu.
In eine unübersichtliche Lage ist die Altlastenbewältigung in Berlin übrigens gekommen, weil man vorschnell ein eigenes Bodenschutzgesetz verabschiedet hat. Der Bund zog mit einem eigenen Bundes-Bodenschutzgesetz erst am 17. März 1998 nach, in Kraft getreten ist das Bundesgesetz am 1. März 1999. Damit ist das bisherige Berliner Bodenschutzgesetz - mit Ausnahme des § 9 sowie - mit Einschränkung - der §§ 6, 12 und 25 obsolet geworden, so daß ein gänzlich neues Landesbodenschutzgesetz zu erarbeiten ist. Wegen der deshalb nur sehr eingeschränkten Anwendbarkeit des bisherigen Berliner Bodenschutzgesetzes wurden deshalb bislang weder Nutzungsbeschränkungen zugelassen noch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auferlegt.
Im übrigen ist dem Bodenschutzbericht zu entnehmen, daß es nach wie vor kein geschlossenes Gesamtkonzept gibt und daß es - bedeutsam für die Praxis - leider immer noch kein zentrales Zugangssystem für Bauwillige gibt. Bodenschutzrelevante Informationen werden zwar im Rahmen des Berliner Umweltinformationssystems (UIS) organisiert und verwaltet, aber das seit zwölf Jahren bestehende Altlastenkataster deckt nur einen Teil des notwendigen Informationsbedarfs. Es fehlt nach wie vor eine Bodenschadstoffdatenbank, eine Bodenzustandsdatenbank, um nur einiges zu nennen. Bauherren sind darauf angewiesen, sich die notwendigen Informationen mühsam zusammenzusuchen.