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Energetische Sanierung
Wie bei Gewerbe umzulegen?
15.04.2008 (GE 7/2008, 438) Fragen & Antworten Sie fragen - Wir antworten!
Frage:
Wir sind Vermieter eines Gewerbekomplexes mit rund 100 Mietparteien und sehen beim Strom Einsparmöglichkeiten. Diese wären mit Investitionen zu realisieren, die sich in einem Zeitraum von ca. zwei bis fünf Jahren für die Mieter amortisieren. Da eine Refinanzierung durch Mieterhöhung, wie im Wohnraummietrecht, nicht möglich ist, stellt sich die Frage, inwieweit wir unsere Mieter an einer Finanzierung dieser Maßnahmen beteiligen können, ohne mit jedem Einzelnen eine Individualvereinbarung treffen zu müssen, was letztendlich nicht praktikabel wäre. Sollten Sie keine Möglichkeit sehen, wären wir für einen Formulierungsvorschlag für zukünftige Mietverträge dankbar, der es uns ermöglichen würde, diese Energiesparmaßnahmen von unseren Mietern finanzieren zu lassen.
                                      H. Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin

Antwort:
Wenn Sie das Mietvertragsformular des Grundeigentum-Verlages für Geschäftsräume (Fassung 12.2006) verwandt haben, können Sie auch bei Geschäftsraummietern die Miete nach Durchführung von energiesparenden Maßnahmen um 11 % der Kosten erhöhen. Schweigt der Mietvertrag dazu, sind Sie auf eine Einzelvereinbarung angewiesen, die man so formulieren kann wie im GEV-Mietvertrag vorgesehen.