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WBM: Juristische Pathologie
27.03.2008 (GE 6/2008, 351) Noch immer nicht in die Gänge gekommen ist der Berliner Senat mit einem fast ein Jahr alten Auftrag des Berliner Abgeordnetenhauses, der die schöne Überschrift Machenschaften der alten WBM-Führung aufdecken trägt und somit etwas als gegeben suggeriert, was der Antrag doch offensichtlich erst noch leisten soll.
Erneut musste die Staatssekretärin in der Finanzverwaltung, Iris Spranger, das Hohe Haus kleinlaut um Fristverlängerung bitten diesmal solls im Wonnemonat Mai geleistet sein. Ende April soll die forensische Untersuchung, so Spranger, aber abgeschlossen sein und Bericht erstattet werden können. Die Verwendung des Begriffs forensisch in diesem Zusammenhang könnte bei Liebhabern amerikanischer Krimiserien den unzutreffenden Eindruck hervorrufen, dass es sich bei der Durchleuchtung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) um eine pathologische Untersuchung handelt, aber die scheintote WBM ist längst auf dem Weg der Besserung. Näher läge da schon die Vermutung, dass der Auftrag im Bereich der forensischen Psychiatrie angesiedelt ist, denn ein paar Verrücktheiten werden sicherlich ans Tageslicht kommen. Am wahrscheinlichsten ist aber, dass der Begriff hier ganz allgemein verwendet wurde: Unter Forensik (aus dem lat. forum, Marktplatz) fasst man alle wissenschaftlichen Disziplinen zusammen, mit deren Hilfe man systematisch kriminelle Handlungen identifizieren allerdings auch ausschließen kann. Und bei der WBM sind zu diesem Zwecke Wirtschaftsprüfer und Anwälte am Werk.
Autor: Dieter Blümmel