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Selbst strafrechtliche Konsequenzen können drohen
Eigentümer müssen Sturmschäden schnell beheben
27.03.2008 (GE 6/2008, 356) Emma, der erste große Frühjahrssturm, hat Berlin und das Umland zwar weitgehend verschont, er wird aber nicht der letzte in diesem Jahr bleiben. Eigentümer treffen in diesem Zusammenhang bestimmte Pflichten, die im eigenen Interesse nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die Vernachlässigung dieser Pflichten kann im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Nach schweren Stürmen müssen Hausbesitzer vor allem Dächer und Fassaden sorgfältig prüfen. Thomas Penningh, Bausachverständiger und Vorsitzender der Verbands Privater Bauherren (VPB): Solche Stürme entwickeln enorme Kräfte. Sie lockern auch schwere Dachziegel, heben sie an und verschieben sie. Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit, denn Ziegel, die nicht mehr sicher liegen, können abstürzen und Menschen verletzen. Hier sind die Hausbesitzer in der Pflicht. Der VPB hat zur Prüfung eine Checkliste (siehe unten) entwickelt
Stark beansprucht werden von schweren Stürmen ebenfalls Fassadenverkleidungen. Häufig lösen sich Schindeln oder sogar Bretter aus dem Giebelfeld. Rings um Dachgauben können sich Teile lockern. Ein wichtiges Hilfsmittel bei der Prüfung von Sturmschäden ist ein Fernglas, mit dem das Gebäude abgesucht werden sollte. Vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Strafprozesses um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) auch vor strafrechtlichen Konsequenzen einer Pflichtverletzung, wenn als Folge Menschen zu Schaden kommen. Zwar seien für Bauten in erster Linie Architekten, Statiker und Handwerker in der Pflicht, aber wenn ein Bau erst einmal stehe, müsse jeder Eigentümer sein Gebäude in Ordnung halten. Im Streitfall muss der Eigentümer beweisen, dass er sein Haus ordnungsgemäß unterhalten und den baulichen Zustand regelmäßig überprüft hat.
Checkliste Sturmschäden
Dach prüfen: Sitzen alle Ziegel noch fest und bündig in den Falzen?
Sind die Ziegel noch vermörtelt, sind die Sturmklammern noch vorhanden? Hat das Dach überhaupt Sturmklammern?
Sind die Dachziegel unbeschädigt (feuchte Stellen innen weisen auf Dachschäden hin)?
Sind Schindeln oder Verkleidungen an Gauben oder Giebeln gelockert, die jetzt laut klappern?
Hat sich noch ein Rest Herbstlaub in den Regenabflüssen gesammelt und verstopft nun den Abfluss?
Sitzen die Schneefanggitter noch fest?
Sind beim Flachdach (auch Garagen) alle Abflüsse frei, oder hat sich Herbstlaub dort verfangen?
Sind die Regenrinnen und Fallrohre noch in Ordnung, oder haben Äste und Bäume daran gescheuert?
Sitzt die Solaranlage noch fest oder hat sie Schaden genommen?
Sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf First und Gauben?
Ist viel Wasser an der Fassade heruntergelaufen? Hat es durchgedrückt (unter Fensterbrüstungen oder an Fenstern und Türen?
Ist die Holzverkleidung durchnässt (Ursache und Auswirkung abklären)?
Nach Stromausfall: alle elektrischen und elektronisch gesteuerten Bauteile kontrollieren, wie etwa Hebeanlagen. Auch automatische Rollladenheber und andere Timer wieder neu justieren.
Balkontüren, Fenster, Rollläden und deren Führungsschienen prüfen. Starker, vor allem böiger Wind kann sie aus der Verankerung reißen.
Gartenzäune und Mauerkronen auf Standfestigkeit prüfen. Auch dort können sich Abdeckziegel lockern.
Stark beansprucht werden von schweren Stürmen ebenfalls Fassadenverkleidungen. Häufig lösen sich Schindeln oder sogar Bretter aus dem Giebelfeld. Rings um Dachgauben können sich Teile lockern. Ein wichtiges Hilfsmittel bei der Prüfung von Sturmschäden ist ein Fernglas, mit dem das Gebäude abgesucht werden sollte. Vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Strafprozesses um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) auch vor strafrechtlichen Konsequenzen einer Pflichtverletzung, wenn als Folge Menschen zu Schaden kommen. Zwar seien für Bauten in erster Linie Architekten, Statiker und Handwerker in der Pflicht, aber wenn ein Bau erst einmal stehe, müsse jeder Eigentümer sein Gebäude in Ordnung halten. Im Streitfall muss der Eigentümer beweisen, dass er sein Haus ordnungsgemäß unterhalten und den baulichen Zustand regelmäßig überprüft hat.
Checkliste Sturmschäden
Dach prüfen: Sitzen alle Ziegel noch fest und bündig in den Falzen?
Sind die Ziegel noch vermörtelt, sind die Sturmklammern noch vorhanden? Hat das Dach überhaupt Sturmklammern?
Sind die Dachziegel unbeschädigt (feuchte Stellen innen weisen auf Dachschäden hin)?
Sind Schindeln oder Verkleidungen an Gauben oder Giebeln gelockert, die jetzt laut klappern?
Hat sich noch ein Rest Herbstlaub in den Regenabflüssen gesammelt und verstopft nun den Abfluss?
Sitzen die Schneefanggitter noch fest?
Sind beim Flachdach (auch Garagen) alle Abflüsse frei, oder hat sich Herbstlaub dort verfangen?
Sind die Regenrinnen und Fallrohre noch in Ordnung, oder haben Äste und Bäume daran gescheuert?
Sitzt die Solaranlage noch fest oder hat sie Schaden genommen?
Sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf First und Gauben?
Ist viel Wasser an der Fassade heruntergelaufen? Hat es durchgedrückt (unter Fensterbrüstungen oder an Fenstern und Türen?
Ist die Holzverkleidung durchnässt (Ursache und Auswirkung abklären)?
Nach Stromausfall: alle elektrischen und elektronisch gesteuerten Bauteile kontrollieren, wie etwa Hebeanlagen. Auch automatische Rollladenheber und andere Timer wieder neu justieren.
Balkontüren, Fenster, Rollläden und deren Führungsschienen prüfen. Starker, vor allem böiger Wind kann sie aus der Verankerung reißen.
Gartenzäune und Mauerkronen auf Standfestigkeit prüfen. Auch dort können sich Abdeckziegel lockern.