Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Wolfgang Thierse: Beschwerde mit Beigeschmack…
13.02.2008 (GE 3/2008, 144) Sozialdemokraten behaupten ja immer wieder, der Markt sei „blind”. Bei Wolfgang Thierse, Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Vorzeige-Ossi der Sozialdemokraten, war es wohl eher so, daß der Markt blind gemacht hat. Jedenfalls der Markt am Käthe-Kollwitz-Platz den Wolfgang Thierse.

Wolfgang Thierse: Beschwerde mit Beigeschmack…

Thierse, der seit 20 oder 30 Jahren – seine eigenen Angaben dazu schwanken, je nachdem, ob man seiner Internetseite glaubt oder einem Beitrag, den er kürzlich für ein Magazin geschrieben hat – dort wohnt, und zwar gerne und mit Überzeugung, wie er immer wieder betont, fand es gar nicht komisch, daß das Bezirksamt den Wochenmarkt um die Ecke nun direkt vor das Haus verlegt hat, in dem Thierse domiziliert. Daß ihm das gelobte Flair des Kollwitz-Platzes nun so nahe auf den Pelz rückt, paßt Thierse nicht, und er schrieb flugs einen bösen Brief an das Bezirks¬amt, wonach angeblich demokratische Gremien nicht angemessen einbezogen und die Bürger getäuscht worden seien. Blöd war nur, daß Thierse diesen starken Tobak weder seinem Privatbriefbogen noch seinem Briefbogen als Wahlkreisabgeordneter anvertraut hat, sondern einem viel beeindruckenderen Papier: dem offiziellen Adler-Briefbogen des Bundestags-Vizepräsidenten. Das hat zu Recht für heftiges Geraschel im Blätterwald gesorgt. Am schlimmsten allerdings fanden wir die Entschuldigung des Herrn Vizepräsidenten: Seine Sekretärin sei schuld gewesen, die am falschen Computer gesessen habe: „So einfach ist das”, erklärte Thierse dem Tagesspiegel. So einfach? Abgesehen davon, daß wir jetzt wissen, daß Thierse kein Kavalier ist, wissen wir auch, daß derartige Petzereien jemanden für Führungsaufgaben nicht prädestinieren. Und letztlich müssen wir auch noch vermuten, daß Thierse den Brief gar nicht unterschrieben hat, denn spätestens dann hätte er das „Versehen” bemerken – und korrigieren – müssen. Aber da scheint es uns doch wahrscheinlicher, daß Thierses Entschuldigung eine reine Schutzbehauptung auf Kosten einer bei ihm (auf Steuerzahlerkosten) abhängig Beschäftigten gewesen ist.
Autor: Dieter Blümmel