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Unruhestiftender Mieter
Was kann man dagegen tun?
03.02.2008 (GE 2/2008, 80) Fragen & Antworten
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Frage:
In einem Mietshaus belästigt, beleidigt und bedroht ein Mieter die anderen dort wohnenden Mieter. Was kann ein Vermieter dagegen unternehmen? Muß er dies unterbinden?
Uwe Z., Berlin
Antwort:
Der Mieter, der Mitmieter belästigt, beleidigt und bedroht, überschreitet die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs und stört den Hausfrieden. Er kann auf Unterlassung verklagt werden (§ 541 BGB); darüber hinaus ist ein solches Verhalten trotz Abmahnung ein Kündigungsgrund (§ 569 Abs. 2 BGB). Die Mitmieter können das vom Vermieter auch verlangen, da ihr eigener vertragsgemäßer Gebrauch (§ 535 BGB) durch das Verhalten des Störers beeinträchtigt wird. Sie können auch die Miete mindern; daß der Vermieter nicht der Verursacher ist, spielt dabei keine Rolle.
In einem Mietshaus belästigt, beleidigt und bedroht ein Mieter die anderen dort wohnenden Mieter. Was kann ein Vermieter dagegen unternehmen? Muß er dies unterbinden?
Uwe Z., Berlin
Antwort:
Der Mieter, der Mitmieter belästigt, beleidigt und bedroht, überschreitet die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs und stört den Hausfrieden. Er kann auf Unterlassung verklagt werden (§ 541 BGB); darüber hinaus ist ein solches Verhalten trotz Abmahnung ein Kündigungsgrund (§ 569 Abs. 2 BGB). Die Mitmieter können das vom Vermieter auch verlangen, da ihr eigener vertragsgemäßer Gebrauch (§ 535 BGB) durch das Verhalten des Störers beeinträchtigt wird. Sie können auch die Miete mindern; daß der Vermieter nicht der Verursacher ist, spielt dabei keine Rolle.