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Unruhestiftender Mieter
Was kann man dagegen tun?
03.02.2008 (GE 2/2008, 80) Fragen & Antworten Sie fragen - Wir antworten!
Frage:
In einem Mietshaus belästigt, beleidigt und bedroht ein Mieter die anderen dort wohnenden Mieter. Was kann ein Vermieter dagegen unternehmen? Muß er dies unterbinden?
                                                                        Uwe Z., Berlin

Antwort:
Der Mieter, der Mitmieter belästigt, beleidigt und bedroht, überschreitet die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs und stört den Hausfrieden. Er kann auf Unterlassung verklagt werden (§ 541 BGB); darüber hinaus ist ein solches Verhalten trotz Abmahnung ein Kündigungsgrund (§ 569 Abs. 2 BGB). Die Mitmieter können das vom Vermieter auch verlangen, da ihr eigener vertragsgemäßer Gebrauch (§ 535 BGB) durch das Verhalten des Störers beeinträchtigt wird. Sie können auch die Miete mindern; daß der Vermieter nicht der Verursacher ist, spielt dabei keine Rolle.