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Tierisch was los bei den Abgeordneten...
14.01.2008 (GE 1/2008, 8) Wußten Sie, daß unsere Parlamentsfraktionen nicht nur wirtschafts-, außen-, innen-, rechts- oder familienpolitische Sprecher haben, sondern sogar tierpolitische?
Na ja, macht ja Sinn, denn die Biester können sonst nicht (mit)reden. Also darf das im Berliner Abgeordnetenhaus für die SPD der Abgeordnete Daniel Bucholz machen. Der macht sich nun im Verbund mit anderen Abgeordneten dafür stark, daß der Senat eine Verordnung erläßt, durch die das Halten von gefährlichen Tieren wild lebender Arten in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen verboten wird. Gift- und Riesenschlangen, Warane, Leguane, Spinnen, Skorpione und Giftfrösche sollen sich gefälligst in freier Wildbahn ihr Überleben sichern und nicht hinterm warmen Ofen genüßlich auf ihr Futter warten dürfen. Wie schön, daß wir keine anderen Probleme haben. Oder doch, ich habe jedenfalls eines: So eine Verordnung hatten wir nämlich schon: Sie stammt aus dem Jahre 1996 (GVBl. Berlin Seite 102), ist ausweislich ihres § 5 am 31. Dezember 2005 außer Kraft getreten, vermißt hat sie seitdem keiner, gekannt davor vermutlich auch nicht. Aber es ist halt so schön, den Leuten alles zu verbieten: Rauchen, Schlangen zu halten oder in der Innenstadt Auto zu fahren.
Autor: Dieter Blümmel