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Beim Abkassieren ganz schnell bei der Hand
Neuer Ordnungswidrigkeitenkatalog veröffentlicht
14.01.2008 (GE 1/2008, 15) Polizeidienstkräfte in Berlin sind berechtigt, bestimmte Ordnungswidrigkeiten mit Verwarnungen zu belegen. Der Innensenator hat eine „Preisliste“ vorgelegt (ABl. Berlin 2007 Seite 2686). Im Immobilienbereich können folgende Verwarnungsgelder erhoben werden:

Beim Abkassieren ganz schnell bei der Hand

Grundstücksnumerierung:
– unbeleuchtete Grundstücksnummern oder Hinweisschilder,
   unterlassene Instandhaltung von Nummernleuchten,
   Unterlassen des Durchstreichens aufgehobener
   Grundstücksnummern
   jeweils 10 €

Abfall (ungenehmigtes Lagern oder Ablagern von privaten Haushaltsabfällen):
– Kleinabfälle (Zigarettenschachteln,
   Pappbecher usw. bis hin zu Bananenschalen)
   30 €
– Größere Mengen von Kleinabfall
   (Zeitungen, Illustrierte, Plastikbeutel, Säcke,
   Kartons, Blechdosen, Kleidungsstücke)
   35 €

Straßenreinigung:
– Liegenlassen von Hundekot auf Straßen und
   Bürgersteigen
   35 €
– in Günanlagen
   15-20 €

Winterdienst:
– verspäteter Winterdienst (eine Stunde an Werktagen, bis
   zu zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen)
   15-35 €
– Anhäufen von Schnee und Eis vor Ein- und Ausfahrten, auf
   Radwegen, neben Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen,
   Straßeneinmündungen sowie in Fußgängerzonen
   15-25 €
– Hydrant oder Zugang zu Fernsprechzellen und
   Notrufsäulen nicht freigemacht
   20 €
– unzureichender Winterdienst im
   Haltestellenbereich
   20 €
– Unterschreiten der vorgeschriebenen Breite an
   Straßenkreuzungen und -einmündungen wie
   Fußgängerüberweg
   15-20 €

Lärmschutz:
– Störung der Nachtruhe
   35 €
– Sonn- und Feiertagslärm
   20 €
– zu laute Musik ohne Genehmigung
   20 €

Feuerwehr:
– Unterlassen oder fahrlässig verzögerte Unterrichtung
   bei einem Brand
   35 €
– Zutrittsverweigerung zu Grundstücken und Räumen
   35 €
– Befehlsverweigerung gegenüber Einsatzleiter
   35 €
– Widerspruch gegen Anbringung von Einrichtungen der
   Feuerwehr
   15-35 €