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Wolfgang Ball: Pfosten – Latte – Eigentor
14.12.2007 (GE 23/2007, 1576) Daß Richter es zu einer ganzseitigen Erwähnung im "Spiegel" schaffen, ist selten. Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter des u. a. für Wohnraummietsachen zuständigen VIII. Senates des Bundesgerichtshofes, schaffte es in der Ausgabe 43/2007 des Magazins. Besonders glücklich dürfte er über die Erwähnung nicht gewesen sein.

Wolfgang Ball: Pfosten – Latte – Eigentor

In dem Beitrag ging es um Balls angebliche Nähe zu Energieversorgern. Ein pensionierter Kollege Balls, der Heilbronner Richter Klaus von Waldeyer-Hartz, hatte eine Klage gegen seinen Gasversorger angestrengt, um feststellen zu lassen, daß dessen Preiserhöhung unwirksam sei. In der ersten Instanz war Waldeyer-Hartz noch erfolgreich, im Juli hatte aber Balls VIII. Senat die Klage letztlich abgewiesen, allerdings mit einer Begründung, die – ganz im Gegensatz zu den Mutmaßungen des Spiegels – für Juristen kaum sonderlich überraschend gekommen sein konnte: Eine Überprüfung der Preise hinsichtlich ihrer Billigkeit (§ 315 BGB) sei zwar grundsätzlich möglich, eine Offenlegungspflicht der gesamten Kalkulation treffe Gasversorger aber nicht, weil es sich bei ihnen inzwischen nicht mehr um Monopolisten handele. Das entspricht gängiger Rechtsprechung. Dem Vorsitzenden Wolfgang Ball wird aber nun angekreidet, er sei als Referent auf Veranstaltungen aufgetreten, bei denen die großen Energieversorger sich über die "gerichtsfeste Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln" und "den Umgang mit Widerspruchskunden" hätten informieren können. Da liege Befangenheit nahe, suggerierte das Magazin. Das liegt freilich neben der Sache. Erstens entscheidet bei Kollegialgerichten nicht einer allein, zweitens müßte man dann sämtliche Richter und Staatsanwälte mit Rede- und Schreibverbot belegen, sofern sie sich auch nur ansatzweise über Bereiche äußern, die ihrem Dezernat nahekommen, und schließlich ist es für die Praxis ein großer Gewinn an Rechtssicherheit, wenn man sich wenigstens ansatzweise damit auseinandersetzen kann, was diejenigen über Rechtsfragen denken, die sie am Ende auch entscheiden müssen. Wolfgang Ball, dem ein ausgeprägtes Faible für AGB-Klauseln nachgesagt wird, war übrigens auch maßgeblich an der Rechtsprechungswende des BGH zu den Schönheitsreparaturen, insbesondere zur Quotenklausel, beteiligt. Manche Seminarveranstalter würden sicherlich einiges dafür geben, ihn zu einem Referat über gerichtsfeste Quotenklauseln gewinnen zu können. Dem Rechtsfrieden würde das allemal dienen, der vom BGH-Präsidenten Günter Hirsch gewünschten Ruhe an der Medienfront wohl eher nicht. Hirsch soll – so der Spiegel in einem Nachbericht – Ball erst einmal dazu bewogen haben, als Referent die Füße stillzuhalten.
Autor: Dieter Blümmel