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Das riecht nach Geld
Die Latrinensteuer kommt nicht aus der Mode...
02.11.2007 (GE 21/2007, 1400) Gibt es in Deutschland eigentlich etwas, worum nicht prozessiert wird?

Das riecht nach Geld

Kürzlich untersagte das Amtsgericht Wiesbaden einer jungen Frau, Papas Asche zu einem künstlichen Diamanten pressen zu lassen, um ihn künftig dort zu tragen, worum sie ihn offenbar schon zu Lebzeiten gewickelt hatte. Das Amtsgericht sprach die Asche der Mutter zu. In Berlin ist der Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin gerade dabei, sich per Gerichtsurteil den Beinamen "Vespasian II." zu verdienen. Eines seiner Finanzämter nämlich hat Grundsteuer auf ein öffentliches Toilettenhäuschen erhoben. Der Betreiber klagte und verlor – im Grundsatz – beim Bundesfinanzhof, der allerdings den Fall an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwies, weil er mit dessen Berechnung nicht einverstanden war, hatten doch die Finanzrichter die Toilettenschüssel unzulässigerweise mit in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Der Streit ging übrigens um einen kleinen zweistelligen Eurobetrag, aber weil die Berliner Firma Wall fast 170 solcher Toiletten in Berlin betreibt, macht solches Kleinvieh auf Dauer auch Mist. Die Idee, Latrinen zu besteuern, ist nicht neu, sie geht bekanntlich auf den römischen Kaiser Vespasian zurück, der seinem Sohn Titus, dem die Latrinensteuer zu anrüchig war, eine Handvoll Sesterzen unter die Nase gehalten und gesagt haben soll: "Non olet", es stinkt nicht.
Autor: Dieter Blümmel