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Herd und Spühle
Pflicht in Berlin?
26.10.2007 (GE 20/2007, Seite 1348) Fragen & Antworten
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Frage: Sind in Berliner Mietwohnungsküchen Herd und/oder Spüle Pflicht?
N. B., Berlin
Antwort: Nach dem immer noch geltenden Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz hat jede (Berliner) Wohnung über Koch- und Heizmöglichkeiten, Wasserversorgung und (mindestens) einen Ausguß zu verfügen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 WoAufG Bln).
N. B., Berlin
Antwort: Nach dem immer noch geltenden Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz hat jede (Berliner) Wohnung über Koch- und Heizmöglichkeiten, Wasserversorgung und (mindestens) einen Ausguß zu verfügen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 WoAufG Bln).






