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Aufatmen im Nicolai-Viertel
Bausenatorin nimmt ihre Stubentiger an die kurze Leine
16.10.2007 (GE 19/2007, Seite 1272) Im Moment sind wieder einmal jede Menge Bettvorleger auf dem Markt, die vor kurzem noch allesamt als Tiger gesprungen sind, als da wären: Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin, sein Staatssekretär Klaus Teichert als Mitglied und der ehemalige Bauminister des Landes Sachsen-Anhalt als Aufsichtsratsvorsitzender der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) nicht zu vergessen die beiden Geschäftsführer der WBM Lars Ernst und Uwe Schmack. Die Herrenriege hatte sich sozusagen vor dem Hintergrund des Berliner Haushaltes und insbesondere der nicht rosigen wirtschaftlichen Situation der WBM, gestützt auf das Gutachten eines öffentlich vereidigten Mietsachverständigen, vorgenommen, von den Mietern des Nicolai-Viertels ein bißchen mehr Miete zu verlangen, als der Mietspiegel hergibt.
Rechtlich gesehen ist das unproblematisch, denn man muß eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht auf den Mietspiegel stützen, sondern kann sie auch mit Hilfe von Vergleichswohnungen oder durch ein entsprechendes Mietgutachten begründen. Erforderlich ist lediglich, daß die Mieter im Rahmen dieser Begründung auf die Werte des Mietspiegels hingewiesen werden müssen, wenn es sich wie in Berlin um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel handelt. Gründe für ein solches Verfahren gibt es zuhauf. Die Neuvermietungsmieten im Nicolai-Viertel sind deutlich höher als die Oberwerte des Berliner Mietspiegels, die Lage ist erstklassig mit fünf Sternen, die Mieterschaft ist zahlungskräftig schon in der DDR fanden die Spitzenkader zu solchen Wohnungen eher Zugang als Durchschnittsbürger. Die Zahl der DRKK (doppeltes Renteneinkommen, keine Kinder) dürfte schwergewichtig vertreten sein. Und schließlich ist das Nicolai-Viertel für die WBM sowieso eine besonders schwere Last, hat sie es doch einst verkauft und wieder zurückgeleast, was damals zwar kurzfristig finanzielle Luft verschafft hat, sich aber am Ende als Mühlstein am Hals der Gesellschaft herausstellen wird. Dort eine marktgerechte Miete durchzusetzen, heißt also nichts anderes, als einen Solidarbeitrag einzufordern von Mietern, die dazu auch in der Lage sind. Die Tiger-Herrenriege hatte freilich die Rechnung ohne die Löwin in der Württembergischen Straße gemacht. Die Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer war über das Vorgehen entsetzt und auch nicht bereit, Löwenmut im Interesse des Berliner Steuerzahlers einzusetzen. Im Senat setzte sie durch, daß die landeseigenen Wohnungsunternehmen Mieterhöhungen "künftig" nur auf der Basis des Mietspiegels vornehmen dürfen. Über die laufenden Verfahren ist damit nicht entschieden. Als Steuerzahler wünscht man sich eine Entscheidung wie die des Bundesverfassungsgerichts zu den Rundfunkgebühren mit der ausdrücklichen Aufforderung, Staatsferne zu wahren und sich nicht ständig in das Tagesgeschäft städtischer Wohnungsbaugesellschaften einzumischen.
Autor: Dieter Blümmel






