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David gegen Goliath?
Berlins letzter Kreuzritter kämpft gegen käufliche Liebe
16.10.2007 (GE 19/2007, Seite 1272) Irgendwie hat sich Klaus-Dieter Gröhler (CDU), der Baustadtrat des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, im Jahrhundert verirrt. Jedenfalls scheinen an ihm und einer Reihe seiner Kolleginnen und Kollegen 25 Jahre gesellschaftliche Entwicklungen vorübergegangen zu sein. Der Mann führt nämlich einen "Kreuzzug gegen Bordelle" (so die Schlagzeile in der Berliner Morgenpost).
Geltendes Recht habe er anzuwenden, weshalb er gegen Bordelle in Wohngebieten vorgehen müsse, von denen man Kenntnis habe. Die Kenntnis kam offenbar reichlich spät, denn Bordelle in Wohngebieten gibt es seit Jahren, und zwar mit Wissen der Bezirksämter. Sie liefen in den Bauakten unter "Gaststätten mit Massagebereich", "Nachtbar mit Filmvorführung" oder einfach und meist nur unter "gewerbliche Zimmervermietung". Ausgerechnet der dem ältesten Gewerbe der Welt von der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder verpaßte bürgerlich-rechtliche Ritterschlag mit dem Inkrafttreten des "Prostitutionsgesetzes" wurde Anfang 2002 die Sittenwidrigkeit des Gewerbes auf und die Liebesdienste auf das Niveau eines anerkannten Dienstleistungsgewerbes mit Anspruch auf die ortsübliche Taxe gehoben ließ die Behörden offenbar genauer hinsehen und die Baunutzungsverordnung und ihre Eingriffsmöglichkeiten wiederentdecken. Die Folge waren massive Eingriffe beim horizontalen Gewerbe. Gröhler allein hat in seinen sechs Jahren Amtszeit zwölf Bordelle geschlossen (allerdings auch den Großbetrieb Artemis in Halensee genehmigt). Aber auch die anderen Bezirke waren nicht ganz faul. 18 Bordellen wurde im vergangenen Jahr der Betrieb untersagt. Die damalige Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg, Elisabeth Ziemer, steuerte fünf, Mittes frühere Baustadträtin Dorothee Dubrau vier, der frühere Reinickendorfer Baustadtrat Dr. Michael Wegner steuerte zwei und Lichtenberg einen Fall bei. Die Puff-Betreiber wollen nun gegen die Schließungswelle mit Hilfe der Wissenschaft vorgehen. Der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen (BSD) hat ein wenig Liebeslohn für eine Studie der Sozialwissenschaftlerin Beate Leopold abgezweigt, und die hat herausgefunden, daß vereinfacht gesagt von den Lusthöhlen kein Ärger ausgeht: Diskret gehe es zu, Alkohol gäbe es nicht, auch keine Drogen wir vermuten mal, daß die Sozialwissenschaftlerin die blauen Pillen nicht darunter subsumiert. Nutzen wird das nicht allzuviel, und auch die prominente Vertreterin einiger Bordellbetreiber Rechtsanwältin Margarete von Galen, die Präsidentin der Berliner Anwaltskammer höchstselbst wird da kaum weiterhelfen. Der Standardkommentar zur Baunutzungsverordnung von Prof. Dr. jur. Hans-Carl Fickert und Dipl.-Ing. Herbert Fieseler ist unmißverständlich und weiß Rechtsprechung und Literatur hinter sich. Das Unwerturteil über die Prostitution in ihrer allgemeinen sozialethischen Bewertung bleibe trotz der Akzeptanz des Gewerbes in Teilen der Gesellschaft bestehen, woran auch das Prostituiertengesetz nichts geändert habe. Auch wenn, so lesen wir da, jetzt ein vorher vereinbartes Entgelt für sexuelle Handlungen eine rechtswirksame Forderung begründe, bleibe Prostitution bei sozialethischer Wertung sittenwidrig und "gegenüber dem Wohnen, dem Wohnumfeld und allem, was für die Wohnqualität von Bedeutung ist, in höchstem Maße rücksichtslos" auch wenn keinerlei Belästigungen davon ausgingen. Und da helfen auch keine Tricks wie die einer schwäbischen Gewerblerin, die ihre Tätigkeit mit der eines "Lebensberaters", Sozialtherapeuten und anderer freiberuflich Tätiger verglich und deshalb für sich das Privilegium des § 13 Baunutzungsverordnung (Freiberufler) in Anspruch nahm aber letztlich beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg scheiterte.
Autor: Dieter Blümmel






