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Ende des pauschalen Sprengwasserabzugs
20.11.2000 (GE 15/2000, 1352) Die Berliner Wasserbetriebe haben - worüber schon berichtet wurde (vgl. GE 1999, 1598; GE 2000, 87) ihre Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin -ABE- mit Wirkung zum 1. Januar 2000 geändert.
Unter anderem entfällt ab diesem Datum der bisher gewährte pauschale Sprengwasserabzug. Damit will das Unternehmen, wie es schrieb, dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit näherkommen und sich der Verfahrensweise im Bundesgebiet anpassen. In Wirklichkeit steht dahinter die Vermutung, die Kunden hätten bisher vom pauschalen Sprengwasserabzug im Übermaß profitiert.

Aus „Kulanzgründen“ werde die bestehende Sprengwasserpauschale „noch bis zum Ende der Sprengperiode dieses Jahres, also bis zum 30. September 2000“, berücksichtigt, schrieb das Unternehmen den Eigentümern. Nach die-sem Termin werde das Abrechnungsverfahren umgestellt und die Entwässe-rungsleistung in gleicher Höhe wie die Wasserlieferung berechnet. Ende letzten Jahres hatten uns die Wasserbetriebe noch mitgeteilt, der pauschale Sprengwasserabzug werde bis Ende 2000 gewährt.

Ein Nachweis der zum Sprengen verwendeten Wassermengen und eine entsprechende Berücksichtigung beim Abwasserentgelt ist aber weiterhin möglich. Dazu muß man sich einen privaten Sprengwasserzähler (PWZ) von einem im Installa-teurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installateurunternehmen einbauen lassen. Einen entsprechenden Erfassungsbogen haben die BWB beigefügt. Der ist ausgefüllt und mit der Unterschrift des Eigentümers sowie der rechtsverbindlichen Unterschrift des Installateurs zu-rückzugeben. Außerdem benötigen die BWB für die Änderung des Abrechnungsverfahrens den Stand ihres Hauswasserzählers zum Zeitpunkt des PWZ-Einbaus.

Wann lohnt sich der Einbau eines privaten Sprengwasserzählers? Diese Frage läßt sich nicht pauschal beantworten, es hängt von der Größe der Sprengfläche ab und den Kosten, die für Einbau, Wartung und Ersatz des PWZ entste-hen. Wie alle Kaltwassermeßgeräte wird der PWZ nur für sechs Jahre geeicht bzw. beglaubigt. Ob sich der Einbau lohnt, kann nur beurteilt werden, wenn alle ent-stehenden Kosten bekannt sind.
Wann muß der PWZ spätestens eingebaut sein? Da niemand einen privaten Sprengwasserzähler installieren muß, gibt es auch keine Frist einzuhalten, sondern kann jederzeit installiert werden.