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Bescheinigung bei Bruttomiete?
21.09.2007 (GE 18/2007, Seite 1218) Fragen & Antworten
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Frage: Im Jahre 2000 habe ich einen Wohnraummietvertrag mit einer Bruttokaltmietvereinbarung geschlossen. Nun wünscht mein Mieter eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen für das Jahr 2006. Meines Erachtens kann ich ihm diese Bescheinigung weder für 2006 noch für spätere Jahre ausstellen. Liege ich damit richtig?
U. F., Berlin
Antwort: Sie liegen richtig. Bei Vereinbarung einer Bruttomiete kann der Mieter die in der Bruttomiete enthaltenen Betriebskosten nicht nach § 35 a EStG geltend machen, denn in diesem Fall läßt sich kein abgrenzbarer Teil der Miete feststellen, den der Mieter für die Betriebskosten gezahlt hat (Beck, Haushaltsnahe Dienstleistungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Grundeigentum-Verlag 2007, Seite 25).
Sofern der Vermieter an der Umstellung einer vereinbarten Bruttomiete auf Nettomiete zzgl. Betriebskostenvorauszahlungen interessiert ist, sollte er dem Mieter in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Angebot auf Änderung der vereinbarten Mietstruktur machen. Dann könnte jedenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem die geänderte Mietstruktur vereinbart ist, eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden.
U. F., Berlin
Antwort: Sie liegen richtig. Bei Vereinbarung einer Bruttomiete kann der Mieter die in der Bruttomiete enthaltenen Betriebskosten nicht nach § 35 a EStG geltend machen, denn in diesem Fall läßt sich kein abgrenzbarer Teil der Miete feststellen, den der Mieter für die Betriebskosten gezahlt hat (Beck, Haushaltsnahe Dienstleistungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Grundeigentum-Verlag 2007, Seite 25).
Sofern der Vermieter an der Umstellung einer vereinbarten Bruttomiete auf Nettomiete zzgl. Betriebskostenvorauszahlungen interessiert ist, sollte er dem Mieter in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Angebot auf Änderung der vereinbarten Mietstruktur machen. Dann könnte jedenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem die geänderte Mietstruktur vereinbart ist, eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden.