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Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei …
2 Milliarden Euro Steuer für Currywurst und Co
14.08.2007 (GE 15/2007, Seite 1008) Andersherum ist man nicht so großzügig: Den Schock ihres Lebens versetzte das Finanzamt München II einer Imbißbudenbesitzerin, als es ihr irrtümlich einen Steuerbescheid über mehr als 2 Milliarden Euro zugestellt hatte, obwohl eigentlich 108 Euro und 32 Cent hätten bezahlt werden müssen.

Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei …

Der telefonische Hinweis der guten Frau, daß etwas nicht stimmen könne, interessierte die königlich-bayerischen Steuerbeamten – Motto: "Mir san mir" nicht. Die verängstigte Frau schaltete einen Steuerberater ein, der fristgerecht Einspruch einlegte und sein Honorar, wie zulässig und üblich, nach dem Streitwert berechnete: über 2,5 Millionen Euro. Die klagen nun aus abgetretenem Recht zwei Anwälte gegen den Freistaat Bayern ein. Das Münchener Landgericht schlug dieser Tage einen Vergleich vor: 15.000 Euro plus Gerichtskosten solle der Freistaat zahlen. Einzusehen ist das nicht. Im umgekehrten Fall zeigen sich staatliche Institutionen so gut wie nie kulant. Man stelle sich nur einmal vor, die Frau hätte keinen Einspruch eingelegt, und der Bescheid wäre bestandskräftig geworden. Wetten, daß die Finanz-Hallodris am nächsten Tag einen Millionen-Bescheid über Säumungszuschläge erlassen hätten? Bis September haben die Beteiligten nun Zeit, in sich zu gehen. Als Bürger hofft man, daß sich die Vergleichsbereitschaft in Grenzen hält und das königlich-bayerische Landgericht München in seinem Urteil Farbe bekennen muß.
Autor: Dieter Blümmel