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Beteiligung erwünscht
EU-Kommission startet Online-Umfrage zur Antidiskriminierung
14.08.2007 (GE 15/2007, Seite 1012) Die "Eurokraten" der EU-Kommission, die für das Antidiskriminierungsrecht und damit die Antidiskriminierungsrichtlinie verantwortlich sind, wollen mittels einer Online-Umfrage feststellen, ob weiterer Schutz vor Diskriminierung in der Europäischen Union nötig ist.
Unter anderem wird untersucht, ob zusätzlicher Diskriminierungsschutz im Wohnungswesen erforderlich ist. Sollte diese europaweit durchgeführte Internet-Evaluation "erfolgreich" sein, wird die EU-Kommission diese nutzen, um weitere Antidiskriminierungsvorschriften zu erlassen. Es ist daher sinnvoll, wenn möglichst viele Vermieter an der Umfrage teilnehmen (unter http://ec.europa.eu/yourvoice/index_de.htm).
Eingangs wird abgefragt, ob dem Teilnehmer die Antidiskriminierungsvorschriften bekannt sind. Antwortet man hier mit "ja", dürfte es für die EU-Kommission schwierig werden, weitere Steuergelder für wissenschaftliche Untersuchungen durch Soziologen auszugeben. Des weiteren wird abgefragt, ob es einen erweiterten Diskriminierungsschutz geben sollte. Eine Frage zielt dabei auf den "Kauf von Gütern, bei der Bezahlung von Dienstleistungen und im Wohnungswesen" ab. Hier sollten private Vermieter unbedingt mit "nein" antworten. Die letzte Frage irritiert zunächst. Hier wird gefragt, ob alle Menschen denselben Schutz vor Diskriminierung genießen sollten. Dieses ist selbstverständlich zu bejahen. Im Anschluß wird danach gefragt, mit welchen Mitteln dies am besten zu erreichen wäre. Der Umfrageteilnehmer hat dann die Möglichkeit, die Mittel in eine Effizienzreihenfolge zu bringen. Hier sollten Informationskampagnen bzw. Schulung durch Wirtschaftsverbände auf die Positionen 1 und 2 gesetzt werden, rechtlich nicht bindende Verhaltenskodizes auf 3 und Diskriminierungsverbote mit Rechtsbehelfsmöglichkeiten auf 4. Nur diese Reihenfolge stellt sicher, daß keine weiteren Schadensersatztatbestände geschaffen werden.
Eingangs wird abgefragt, ob dem Teilnehmer die Antidiskriminierungsvorschriften bekannt sind. Antwortet man hier mit "ja", dürfte es für die EU-Kommission schwierig werden, weitere Steuergelder für wissenschaftliche Untersuchungen durch Soziologen auszugeben. Des weiteren wird abgefragt, ob es einen erweiterten Diskriminierungsschutz geben sollte. Eine Frage zielt dabei auf den "Kauf von Gütern, bei der Bezahlung von Dienstleistungen und im Wohnungswesen" ab. Hier sollten private Vermieter unbedingt mit "nein" antworten. Die letzte Frage irritiert zunächst. Hier wird gefragt, ob alle Menschen denselben Schutz vor Diskriminierung genießen sollten. Dieses ist selbstverständlich zu bejahen. Im Anschluß wird danach gefragt, mit welchen Mitteln dies am besten zu erreichen wäre. Der Umfrageteilnehmer hat dann die Möglichkeit, die Mittel in eine Effizienzreihenfolge zu bringen. Hier sollten Informationskampagnen bzw. Schulung durch Wirtschaftsverbände auf die Positionen 1 und 2 gesetzt werden, rechtlich nicht bindende Verhaltenskodizes auf 3 und Diskriminierungsverbote mit Rechtsbehelfsmöglichkeiten auf 4. Nur diese Reihenfolge stellt sicher, daß keine weiteren Schadensersatztatbestände geschaffen werden.