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Geleast
Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend
14.08.2007 (GE 15/2007, Seite 1022) Immer mehr Berliner Gerichte schließen sich der Auffassung an, daß auch geleaste Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend sind.
Der Fall: Die Parteien streiten sich im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens zur Mieterhöhung um die Frage, ob geleaste Kaltwasserzähler im Rahmen der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel wohnwerterhöhend sind.
Das Urteil: Auch die Abt. 12 des AG Köpenick hat sich nunmehr der herrschenden Auffassung angeschlossen, wonach auch ein geleaster Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel zu berücksichtigen ist.
AG Köpenick, Urteil vom 7. Juni 2007 - 12 C 86/07 - Wortlaut Seite 1056
Das Urteil: Auch die Abt. 12 des AG Köpenick hat sich nunmehr der herrschenden Auffassung angeschlossen, wonach auch ein geleaster Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel zu berücksichtigen ist.
AG Köpenick, Urteil vom 7. Juni 2007 - 12 C 86/07 - Wortlaut Seite 1056
Autor: Rudolf Beuermann