Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


"Kleine Sünden bestraft der Herr sofort ..."
13.07.2007 (GE 13/2007, Seite 864) Die Verkehrssicherungspflicht gehört zu den Grundpflichten eines jeden Eigentümers. Grundstücksnutzer wiederum haben die Verpflichtung, sich gefährdungsangepaßt zu verhalten. Das mußte Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer (SPD) kürzlich erfahren.

"Kleine Sünden bestraft der Herr sofort ..."

Brandenburgs Sparkommissar war vor einigen Wochen mit dem Fahrrad auf einem Radweg in der Nähe Potsdams unterwegs. Weil Brandenburg gemeinhin ein flaches Land ist, traf der radelnde Minister etwas unerwartet auf eine kleine, durch eine Baumwurzel verursachte Erhebung im Asphalt und stürzte vom Rad. Die Folge: Die gute Hose hatte Löcher, seine – offenbar nicht aus Japan stammende – Uhr Kratzer, das Fahrrad war verbogen und Speer war sauer, denn am allerwenigsten mögen es Minister, wenn sie stürzen. Also schrieb Speer einen geharnischten Brief an seinen Parteifreund und Infrastrukturminister Reinhold Dellmann und forderte Schadensersatz vom Land, weil das seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Und überhaupt solle der Infrastrukturminister nicht immer nur neue Straßen bauen, sondern bestehende auch unterhalten. Der letztlich zuständige Landesbetrieb für Straßenwesen beschied Rainer Speer negativ. Auf Brandenburger Radwegen sei mit solchen Hindernissen zu rechnen. Man kann sich vorstellen, daß die Ausfertigung des Bescheides den Beamten diebische Freude gemacht haben muß. Sozusagen als Retourkutsche für nicht bewilligte Straßenunterhaltungsmittel.
Autor: Dieter Blümmel