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Energieausweis
Was brauchen wir?
13.07.2007 (GE 13/2007, Seite 871) Fragen & Antworten
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Frage: Benötigen wir für ein Mietshaus in Berlin, Bj. 1912, Vorder- und Gartenhaus mit jeweils elf WE einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis? 18 WE haben eine Gaetagenheizung, drei WE eine Nachtspeicherheizung und eine WE eine Ofenheizung.
M. S.
Antwort: Zunächst gilt, daß bis zum 30. September 2008 zwischen den Ausweisarten frei gewählt werden kann. Sie könnten sich also mit einem verbrauchsorientierten Ausweis begnügen.
Ab dem 1. Oktober 2008 wird diese Wahlfreiheit zwar eingeschränkt, aber das gilt nicht für Ihr Objekt, denn einen Bedarfsausweis benötigen auch dann nur Eigentümer mit Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der Ersten Wärmeschutzverordnung nicht erreichen (letzteres könnte man bei Ihnen unterstellen, aber beide Gebäude verfügen über mehr als fünf Wohneinheiten).
In Ihrem Falle geht es also nicht darum, welchen Ausweis Sie benötigen, sondern darum, welcher Ausweis aufgrund der vorhandenen Ausgangslage technisch überhaupt erstellt werden kann.
Wegen des bei Ihnen vorhandenen Heizungs-"Flickenteppichs" (Gasetagenheizungen, Nachtstromspeicherheizung, Ofenheizung) ist es kaum möglich, einen verbrauchsorienten Energieausweis auszustellen. Die Verbrauchsdaten der Gasetagenheizungen liefert zwar die GASAG, die der Nachstromspeicherheizungen ggf. Vattenfall und/oder der Mieter. Schwierig wird es bei der Ofenheizung soll man anfangen, Briketts zu zählen und daraus den Verbrauch ermitteln? Denkbar wäre eine Hinzuschätzung. Die Ermittlung ist schließlich Sache desjenigen, der den Energieausweis ausstellt. Er muß sein Ergebnis auch verantworten. Die grundsätzliche Frage wird sich häufig genug stellen, etwa auch im Bereich solcher Gebäude, bei denen Wohnungen länger als drei Jahre leerstanden. Empfehlung also: einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.
M. S.
Antwort: Zunächst gilt, daß bis zum 30. September 2008 zwischen den Ausweisarten frei gewählt werden kann. Sie könnten sich also mit einem verbrauchsorientierten Ausweis begnügen.
Ab dem 1. Oktober 2008 wird diese Wahlfreiheit zwar eingeschränkt, aber das gilt nicht für Ihr Objekt, denn einen Bedarfsausweis benötigen auch dann nur Eigentümer mit Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der Ersten Wärmeschutzverordnung nicht erreichen (letzteres könnte man bei Ihnen unterstellen, aber beide Gebäude verfügen über mehr als fünf Wohneinheiten).
In Ihrem Falle geht es also nicht darum, welchen Ausweis Sie benötigen, sondern darum, welcher Ausweis aufgrund der vorhandenen Ausgangslage technisch überhaupt erstellt werden kann.
Wegen des bei Ihnen vorhandenen Heizungs-"Flickenteppichs" (Gasetagenheizungen, Nachtstromspeicherheizung, Ofenheizung) ist es kaum möglich, einen verbrauchsorienten Energieausweis auszustellen. Die Verbrauchsdaten der Gasetagenheizungen liefert zwar die GASAG, die der Nachstromspeicherheizungen ggf. Vattenfall und/oder der Mieter. Schwierig wird es bei der Ofenheizung soll man anfangen, Briketts zu zählen und daraus den Verbrauch ermitteln? Denkbar wäre eine Hinzuschätzung. Die Ermittlung ist schließlich Sache desjenigen, der den Energieausweis ausstellt. Er muß sein Ergebnis auch verantworten. Die grundsätzliche Frage wird sich häufig genug stellen, etwa auch im Bereich solcher Gebäude, bei denen Wohnungen länger als drei Jahre leerstanden. Empfehlung also: einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.