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Mogelpackung
Laubsäcke der BSR 26 % teurer
29.05.2007 (GE 10/2007, Seite 678) Ginge es um Kosmetik oder Lebensmittel, hätten die BSR gute Chancen, für eines ihrer Produkte von der Stiftung Warentest das Siegel "Mogelpackung des Jahres" zu erhalten – für den neuen Laubsack nämlich. Der kostet nach wie vor 3 € das Stück, hat aber seit Jahresbeginn ein deutlich verringertes Volumen, wie ein kritischer Leser errechnete. Hatte nämlich der alte Laubsack bei einer Fläche von 0,1561 m2 und einer Höhe von 1,07 m ein Volumen von 0,167 m3, hat der neue Laubsack bei einer Fläche von 0,1262 m2 und einer Höhe von 0,98 m nur noch ein Volumen von 0,1237 m3, was einer Volumenreduzierung von fast 26 % entspricht. Statt bisher vier Säcke muß man seit Jahresbeginn für dieselbe Müllmenge fünf Säcke kaufen.
Daß die neuen Säcke wegen des geringeren Umfangs nur noch mit Gewalt auf die genormten Ringrahmen der Sackhalter gezogen werden können, sei nur am Rande erwähnt.
Die Stadtreinigungsbetriebe begründen die Verkleinerung des Volumens mit arbeitsmedizinischen Vorschriften. Die bisherigen, größeren Laubsäcke seien oft so mit (nassem) Laub befüllt worden, daß die aufgedruckte Gewichtsgrenze von 35 kg deutlich überschritten wurde. Begrenztes Verständnis wird man deshalb für das Unternehmen haben müssen – nicht aber für die faktische Verschweigung der saftigen Preiserhöhung durch die Volumenreduktion. Davon war mit keinem Wort die Rede. Transparenz ist etwas anderes. Im übrigen wäre vor dem Hintergrund der gemeinsamen Kampagne von Verbraucherminister Seehofer und der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt („Fit statt fett“) zu fragen, ob man auch im arbeitsmedizinischen Bereich die Grenzwerte zum Wohle der Volksgesundheit verschieben müßte.
Wozu die BSR Mehreinnahmen braucht, machte dieser Tage die Zuschrift eines Lesers deutlich: Der hatte am 8. Mai zwei auf den 30. April 2007 datierte Zahlungserinnerungen – in separaten Briefen natürlich – für erst am 15. Mai 2007 fällige Zahlungen erhalten. Hintergrund: Die BSR haben mit den diesjährigen Jahresrechnungen nicht mehr vier vorbereitete Zahlungsabschnitte, sondern nur noch einen verschickt, um die Kunden zum Bankeinzugsverfahren zu drängen. Wer es noch nicht tat, erhielt jetzt die besagten "Zahlungserinnerungen".