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"Für nix und wieder Nicks!"
11.05.2007 (GE 9/2007, Seite 610) "Nicks da!" entschied das Hamburger Landgericht ein Begehren der schrillen Unterhaltungskünstlerin Désirée Nick, die von der Berliner CDU ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro gefordert hatte.

"Für nix und wieder Nicks!"

Hintergrund von Nicks Schmerzen: Die CDU hatte für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus einen Werbespot gedreht, der ein imaginäres Büro von Klaus Wowereit zeigte. Im Bild ein chaotischer Schreibtisch mit einem Berg unbearbeiteter Akten, einer geleerten Champagnerflasche, einem knallroten Damenpumps, diversen Einladungskarten für Partys, eine CD der "Love Parade" und ein gerahmtes Foto von Désirée Nick. Unzulässig sei die Nutzung ihres Fotos gewesen, eine schwerwiegende Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts jammerte sie, die sich dem Spott politischer Gesinnungsgenossen ausgesetzt sah. Die Hamburger Richter ließen Désirée Nick, die in ihren Auftritten mit anderen alles andere als zimperlich umgeht, mit ihrem Versuch, sich ein kleines Zubrot zu sichern, kühl abblitzen. Sie verwiesen in der Entscheidung auf die freundschaftliche Beziehung zwischen Wowereit und Nick, die Wowereit – "jedenfalls gemessen am Verhalten anderer Politiker" – mit seinem "Zungenkuß" bei der Berliner Aids-Gala 2004 in durchaus "ungewöhnlicher Weise öffentlich zur Schau gestellt" habe. Désirée Nick will, so ihr Anwalt, Berufung einlegen.
Autor: Dieter Blümmel