Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Unzureichende Elektrik
Bei Gasanschluß im Dunkeln backen
07.05.2007 (GE 8/2007, Seite 551) Befindet sich in einer Wohnung ein Gasanschluß für einen Herd, den der Mieter nicht nutzt, weil er einen Elektroherd hat, kann er die Miete nicht mit der Begründung mindern, beim Backen könne er keine weiteren elektrischen Geräte nutzen.
Der Fall: Der Mieter monierte, er könne während des Backens mit dem Elektroherd keine weiteren elektrischen Geräte benutzen. Er forderte die Erneuerung der Elektroinstallation, was der Vermieter ablehnte. Er verwies auf die Möglichkeit des Anschlusses eines Herdes an die vorhandene Gasleitung. Nunmehr kürzte der Mieter die monatliche Miete. Obwohl sich der Mieter vor Gericht auf die Rechtsprechung des BGH (GE 2004, 1090) berief, konnte der Vermieter die Zahlungsklage gewinnen (AG Köln, Urt. v. 17.10.2005 - Az. 222 C 210/05 - in WM 2006, 94).

Die Entscheidung: Das Gericht verwies auf den vorhandenen Gasanschluß für einen Herd, denn nach der Meinung des Richters ist für die Nutzung eines Herdes mit Backofen der Gasanschluß ausreichend. Damit entfiele das Problem der Überlastung der elektrischen Leitung während des Gebrauches eines Elektroherdes. Das Gericht fand in der Entscheidung des BGH zur elektrischen Mindestausstattung einer Wohnung keinen Hinweis, daß in einer Wohnung unbedingt ein Elektroanschluß für einen Herd mit Backofen vorhanden sein müsse.
Autor: Gerhard Birkenhauer