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Per Steinbrück und getrocknete Schweineohren
27.11.2006 (GE 21/06, Seite 1320) So wahnsinnig sexy ist das nicht, womit sich so ein Bundesminister im Alltagsgeschäft oft herumschlagen muß. Beispiel gefällig?
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück muß sich auch schon mal mit der Frage beschäftigen, welchen Umsatzsteuersätzen getrocknete Schweineohren unterliegen. Was so einfach nicht ist. Aber dank seiner Verfügung wissen wir jetzt: Genießbare getrocknete Schweineohren unterliegen, auch wenn sie als Tierfutter verwendet werden, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Nicht für den menschlichen Verzehr geeignete getrocknete Schweineohren unterliegen dagegen dem allgemeinen Steuersatz. Das hatte der oberste Finanzer der Republik bisher anders gesehen. Aber auch für getrocknete Schweineohren gibt es im Gegensatz zu Vermietern Vertrauensschutz. Bis zum Ablauf des Monats nach Veröffentlichung dieser Anweisung im Bundessteuerblatt, die demnächst zu erwarten ist, dürfen die nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten getrockneten Schweineohren auch noch zum ermäßigten Satz versteuert werden. So kommen auch unsere Schweineohren fressenden Vierbeiner wenigstens für eine gewisse Übergangszeit noch in den Genuß des ansonsten nur für Schweineohren fressende Menschen vorgesehenen niedrigeren Steuersatzes.
Autor: Dieter Blümmel