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EINIGUNG NACH LANGEM STREIT
Wahlfreiheit beim Energieausweis nur bis Ende 2007 – jetzt heißt es: Handeln, bevor es zu spät ist!
27.11.2006 (GE 21/06, Seite 1324) Das lange Warten hat endlich ein Ende. Die zuständigen Fachminister Tiefensee, Glos und Gabriel haben sich auf Eckwerte zur Einführung des Energieausweises geeinigt. Vollständige Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis soll es – im Gegensatz zur Zusicherung vom April dieses Jahres – erst für Gebäude ab fünf Wohneinheiten geben. Bis Ende 2007 können sich aber auch Eigentümer und Vermieter kleinerer Wohneinheiten noch den preiswerten Verbrauchsausweis besorgen.

EINIGUNG NACH LANGEM STREIT

So sehen die Eckpunkte des Kompromisses aus: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt erst zum 1. Januar 2008 in Kraft. Erst ab dann müssen Energieausweise bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien vorgelegt werden.
Eigentümer können erst ab mindestens fünf Wohneinheiten frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.
Eigentümer von Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten können dann zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis wählen, wenn ihr Gebäude 1978 oder später errichtet wurde.
Eigentümer von Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, müssen zwingend den Bedarfs-ausweis vorlegen.
Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes in Anspruch nehmen möchte, muß einen Bedarfsausweis vorlegen – unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten und Gebäudealter.
Für die Dauer einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2007 gilt: Wahlfreiheit auch für alle Eigentümer kleiner Gebäude, die in dieser Zeit freiwillig einen Energieausweis erstellen, d. h. diese können einen Verbrauchsausweis erstellen (lassen), der dann auch zehn Jahre Gültigkeit hat. Es wird aber nicht möglich sein, nach Ablauf der zehn Jahre dann wieder einen Verbrauchsausweis zu bekommen.
Noch unklar ist, wie die kleineren Gebäude behandelt werden sollen, die zwar vor 1978 errichtet, aber danach umfassend energetisch saniert wurden. Möglich wäre ein Kompromiß dergestalt, daß alle Gebäude, die mindestens auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung energetisch saniert worden sind, auch Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis erhalten.
Laut Informationen aus den Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie Wirtschaft und Technologie soll der Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung 2008 spätestens Anfang November 2006 an die Verbände zur Stellungnahme gesandt werden.
Dann werden hoffentlich alle weiteren Details zum Energieausweis endgültig geklärt werden können, die noch offen oder noch nicht veröffentlicht sind. Ein kurzer Überblick verdeutlicht, daß auch hier noch genug Gefahrenpotential für Eigentümer und Vermieter steckt:
Sollen die Modernisierungsempfehlungen Teil des Energieausweises sein oder nicht? Wie sollen diese dann jeweils im Detail aussehen, wie weitgehend sollen sie sein? Soll der Mieter diese vom Vermieter herausverlangen dürfen?
Die Tendenz der Fachminister ging in den letzten Wochen dahin, daß diese sehr detaillierte Empfehlungen enthalten müssen. Das wäre eine weitere Erschwernis für den Verbrauchsausweis, weil dann unter Umständen eine zusätzliche Energieberatung notwendig wäre. Allein aus den letzten drei Heizkostenabrechnungen läßt sich eine konkrete Modernisierungsempfehlung nicht erstellen.
Muß der Energieausweis dem Mieter/Käufer nur vorgelegt oder in Kopie auch ausgehändigt werden?
Der Deutsche Mieterbund hatte gefordert, daß Mieter einen Herausgabeanspruch auf Kopien des Ausweises haben sollen. Die Bundesregierung hatte jedoch geplant, daß Mieter den Ausweis nur beim Eigentümer/Vermieter einsehen dürfen und kein Recht auf Kopien haben sollen.
Sollen die Aussteller bei der Erstellung des Energieausweises (Verbrauchs- und Bedarfsausweis) auf eigene Daten des Eigentümers/Vermieters zurückgreifen dürfen? Dadurch könnte der Bedarfsausweis preiswerter werden.
Das Bundesumweltministerium hatte dies ebenso kritisiert wie die Architektenkammern. Problematisch wäre die Haftung des Energieausweisausstellers. Dieser würde letztlich mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit eines Energieausweises einstehen, dessen Daten er nicht selbst aufgenommen hat. Ob er dazu bereit ist, für vom Eigentümer „gelieferte„ Daten einzustehen, erscheint nach wie vor zweifelhaft.
Wichtig ist es jetzt für alle Eigentümer und Vermieter, die ab 2008 kein Optionsrecht haben, schnell zu reagieren. Denn: Bis Ende 2007 kann auf freiwilliger Basis für alle Wohngebäude noch der wesentlich preiswertere verbrauchsbasierte Energieausweis ausgestellt werden. Und für diesen hat die Bundesregierung eine Bestandsgarantie gegeben, d. h. er ist ab Ausstellung für die nächsten zehn Jahre gültig.
Ein Vergleich der Kosten zeigt, daß man jetzt noch richtig Geld sparen kann: Während ein verbrauchsbasierter Energieausweis für weniger als 50 Euro pro Gebäude erstellt werden kann, wird der bedarfsbasierte Energieausweis im Durchschnitt mindestens 300 Euro pro Gebäude kosten. Möglich sind sogar noch viel höhere Kosten, im Mehrfamilienhausbereich können diese bis 1.000 Euro betragen.
Autor: Von RA DETLEF MANGER, LL.M.