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KfW: Zinsgarantie bei Antragstellung
20.11.2000 (GE 15/2000, 986) Seit Juli erhalten Antragsteller in den wohnwirtschaftlichen Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den jeweils günstigeren Zinssatz:
Je nachdem, ob es jener zum Zeitpunkt des Eingangs des Kreditantrages bei der KfW ist oder jener zum Zeitpunkt der Kreditzusage durch die KfW. Damit soll gewährleistet werden, daß die Antragsteller vor steigenden Zinssätzen während der Bearbeitungszeit geschützt sind.

Damit reagiert die KfW auf die große Resonanz der Sonderaktion „Zinsgarantie” im Wohneigentumsprogramm für junge Familien in den Monaten April und Mai dieses Jahres. Die Aktion bot den Kreditnehmern die Möglichkeit, sich den ohnehin verbilligten Zinssatz des KfW-Darlehens bereits bei Antragseingang zu sichern. Dieses Angebot führte nahezu zu einer Verdreifachung des Antrags-eingangs in diesem Zeitraum.

Diese Änderung der Konditionen gilt für das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II, das KfW-Programm zur CO2-Minderung, das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien sowie für das KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien.
KfW-Infos zum Ortatarif: 01801/33 55 77.