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Bundesstraßen
Straßenbaubeiträge kommen über Nacht
29.09.2006 (GE 18/06, Seite 1131) Man glaubt es kaum: Ohne daß Grundstückseigentümer die Chance haben, davon Kenntnis zu nehmen und damit auch dagegen gerichtlich vorzugehen , werden in Berlin Abschnitte von Bundesstraßen als Ortsdurchfahrten festgesetzt mit der Folge, daß bei deren Instandsetzung und Erneuerung von den Anliegern Straßenbaubeiträge verlangt werden können.
Der Bundesrechnungshof hatte 1999 in einer Prüfmitteilung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verlangt, daß Streckenabschnitte der Bundesstraßen im Land Berlin, die infolge von Bebauung anliegender Grundstücke oder durch Anbindung an Ortsstraßen nicht mehr die gesetzlichen Voraussetzungen als freie Strecke (§ 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz) erfüllen, in die Baulast des Landes Berlin übernommen werden. In aller Stille wurde eine Liste betroffener Bundesstraßenabschnitte, die inzwischen auch eine örtliche Erschließungsfunktion besitzen, aufgestellt. Bis 2010 sollen diese Abschnitte in die Baulast des Landes Berlin übernommen werden. Bei einem Teil davon ist das schon geschehen.
Informiert von dieser Verfügung werden die Anlieger dieser Straßen nicht. Es erfolgt lediglich eine Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt.
Das Tückische daran ist: Gegen einen derartigen Baulastenwechsel ist eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht möglich, aber nur innerhalb eines Monats nach dem auf die Veröffentlichung dieser Verfügung folgenden Tag. Weitere rechtliche Möglichkeiten gibt es nicht.
In einigen Abschnitten der Bundesstraßen B 1, B 2, B 5, B 96a und B 158 ist der Baulastenwechsel bereits erfolgt. Klagen dagegen gab es nicht wie auch.
Die Folge des Wechsels dieser Straßenabschnitte in die Baulast des Landes Berlin ist, daß damit künftig nach dem neuen Straßenausbaubeitragsgesetz Anliegerbeiträge verlangt werden können.
Hinweis:
Zum neuen Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz ist der Kommentar von Driehaus erschienen.
"Straßenbaubeitragsrecht in Berlin"
Hans-Joachim Driehaus/Uwe Kärgel
Grundeigentum-Verlag, Berlin
1. Auflage 2006, 264 Seiten, DIN A5
27,50 inkl. MwSt.
Erhältlich im Online-Shop des Grundeigentum-Verlags über untenstehenden Link. Oder per Telefon unter 030/41 47 69-11.
Informiert von dieser Verfügung werden die Anlieger dieser Straßen nicht. Es erfolgt lediglich eine Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt.
Das Tückische daran ist: Gegen einen derartigen Baulastenwechsel ist eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht möglich, aber nur innerhalb eines Monats nach dem auf die Veröffentlichung dieser Verfügung folgenden Tag. Weitere rechtliche Möglichkeiten gibt es nicht.
In einigen Abschnitten der Bundesstraßen B 1, B 2, B 5, B 96a und B 158 ist der Baulastenwechsel bereits erfolgt. Klagen dagegen gab es nicht wie auch.
Die Folge des Wechsels dieser Straßenabschnitte in die Baulast des Landes Berlin ist, daß damit künftig nach dem neuen Straßenausbaubeitragsgesetz Anliegerbeiträge verlangt werden können.
Hinweis:
Zum neuen Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz ist der Kommentar von Driehaus erschienen.
"Straßenbaubeitragsrecht in Berlin"
Hans-Joachim Driehaus/Uwe Kärgel
Grundeigentum-Verlag, Berlin
1. Auflage 2006, 264 Seiten, DIN A5
27,50 inkl. MwSt.
Erhältlich im Online-Shop des Grundeigentum-Verlags über untenstehenden Link. Oder per Telefon unter 030/41 47 69-11.
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