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Am 17. September sind Sie am Zug!
Kompaß von Haus & Grund Berlin zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
12.09.2006 (GE 17/06, Seite 1060) Zu den wichtigsten wohnungswirtschaftlichen Themen hat Haus & Grund Berlin vor der Wahl die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien befragt. Nicht nur das umstrittene Straßenausbaubeitragsgesetz, sondern auch die Kostenexplosion bei den Preisen für Wasser, Strom und Gas hat für viel Verunsicherung gesorgt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Konzepte und Positionen der einzelnen Parteien und darüber, was nach der Wahl auf Sie zukommt. Die Redaktion mußte die Antworten teilweise kürzen.
Auch nach den jüngsten Änderungen der Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zur Erstattung der angemessenen Kosten für Wohnen und Heizen werden die Mieten im Gegensatz zur bewährten früheren Praxis bei der Sozialhilfe an die Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt. Diese verwenden die Gelder leider oftmals für eigene Zwecke, anstatt die Miete zu zahlen.
1. Werden Sie sich nach der Wahl dafür einsetzen, die Auszahlungspraxis der Berliner Job-Center dahingehend zu ändern, daß die Mieten von vornherein (d. h. bei Begründung eines neuen Mietverhältnisses mit einem Hartz-IV-Empfänger und bei Eintritt der Bedürftigkeit des Mieters) direkt an den Vermieter ausgezahlt werden?
2. Werden Sie sich ebenfalls dafür einsetzen, daß alle entstandenen Mietschulden und die Kosten vom Mieter unterlassener Schönheitsreparaturen von den Berliner Job-Centern übernommen werden können?
SPD
Zu 1 und 2: Die eingeführte Praxis, daß die Miete grundsätzlich von den Job Centern an die Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt wird und diese den Betrag selbständig an den Vermieter weiterleiten, verfolgt u. a. das Ziel, diesen Personenkreis zu einem selbstverantwortlichen Handeln zu bewegen. Es ist jedoch schon heute möglich, daß die Job-Center bei begründetem Verdacht oder in Absprache mit den Betroffenen, die Miete direkt an den Vermieter überweisen.
CDU
Die gängige Praxis läßt ohnehin zu, daß solche Lösungen im Einvernehmen mit dem Leistungsempfänger getroffen werden können. Denkbar wäre es, Abtretungen im Zusammenhang mit dem Abschluß des Mietvertrages zu vereinbaren. Das Einverständnis des Leistungsempfängers ist dabei jedoch zwingend erforderlich und auch vom Gesetzgeber bewußt so gewollt: Denn auch Leistungsempfänger bleiben nach wie vor eigenverantwortliche Persönlichkeiten. Allerdings sollten im Rahmen der sozialen Betreuung in den Job-Centern solche Leistungsempfänger, die Schwierigkeiten haben mit ihrem Geld zu haushalten, über die bestehenden Möglichkeit gezielt aufgeklärt und für eine direkte Zahlung der Miete durch das Jobcenter an den Vermieter überzeugt und gewonnen werden. Was die Mietschulden und unterlassenen Schönheitsreparaturen angeht, kann es kein Automatismus geben, weil diese Probleme bereits vor dem Leistungsbezug entstanden sein können. Hier müssen immer Einzelprüfungen erfolgen.
Linkspartei.PDS
Zu 1: Auch heute sind solche Regelungen möglich, und sie werden genutzt. Für eine solche Lösung hatten wir uns auch eingesetzt. Eine grundsätzliche Regelung, nach der dem Vermieter von den Job-Centern die Miete ausgezahlt wird, lehnen wir ab. Hartz-IV-Berechtigte haben genauso einen Anspruch wie andere, ein selbständiges Leben zu führen.
Zu 2: Mietschulden können schon jetzt von den Job-Centern übernommen werden. Eine Übernahme der Kosten für die vom Mieter unterlassenen Schönheitsreparaturen ist nicht möglich. Die dafür vorgesehenen Beträge wurden vom Bundesgesetzgeber als pauschale Leistungen in den Regelsatz eingerechnet. Die Linkspartei.PDS vertrat schon immer die Ansicht, daß die durch die Hartz-Gesetze vorgenommene Pauschalierung zu niedrig ist.
FDP
Zu 1: Die Senats- und Bezirksverwaltungen haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Job-Centern. Sie können jedoch Probleme mit den Geschäftsführern erörtern und Vereinbarungen treffen. Die Job-Center haben schon jetzt das Recht, eine Mietzahlung direkt an den Vermieter weiterzuleiten, wenn der Hilfeempfänger den Eindruck vermittelt, daß er mit der sozialen Transferleistung unverantwortlich umgeht.
Zu 2: Nur in Ausnahmefällen sollten Schulden und Kosten durch die Job-Center übernommen werden. Dies kann z. B. bei langwieriger Erkrankung gerechtfertigt sein. Im Gegenzug muß aber das Mietrecht so gestaltet werden, daß Mieter, die ihre mietvertraglichen Pflichten grob verletzen, schneller aus dem Mietvertrag entlassen werden können.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Zu 1: Wir sind grundsätzlich der Meinung, daß auch die Hartz-IV-Empfänger mit ihrem Geld eigenständig umgehen können und sollen. In Ausnahmefällen, wenn ersichtlich ist, daß Menschen dazu nicht in der Lage sind, sollen die Job-Center nach wie vor die Möglichkeit behalten, die Miete direkt zu überweisen wie dies in der Praxis auch bereits geschieht.
Zu 2: Die Übernahme von Mietschulden oder unterlassenen Schönheitsreparaturen müssen nach erfolgter Anspruchs-prüfung übernommen werden. Wir wollen eine einheitliche Regelung der Zuständigkeit, die jetzige Doppelzuständigkeit von Job-Center und Sozialamt ist, weder für die Betroffenen noch für die Vermieter akzeptabel.
Das neue Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz belastet allein Haus- und Grundeigentümer mit den Erschließungsgebühren, obwohl Gehwege, Fahrbahnen, Radwege etc. von allen Bewohnern einer Kommune in gleicher Weise und mit derselben Intensität genutzt werden.
Wollen Sie das umstrittene Straßenausbaubeitragsgesetz nach der Wahl abschaffen oder dahingehend modifizieren, daß die Last der Erschließungsbeiträge auf alle Nutzer des öffentlichen Straßenraums verteilt wird?
SPD
Das Gesetz sieht gestaffelte Beiträge vor und enthält sozial verträgliche Regelungen für die betroffenen Grundstückseigentümer, die von der Stundung der Beiträge, über mögliche Ratenzahlungen bis zu einem vollständigen Verzicht der Zahlungen reichen. Im übrigen sind sehr umfangreiche Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Anlieger vorgesehen. Der geforderten Verteilung der Last der Ausbaubeiträge auf alle Nutzer des öffentlichen Straßenraumes wird dadurch entsprochen, daß die Anlieger tatsächlich nur anteilig zu Beiträgen herangezogen werden, die restlichen Kosten also aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.
CDU
Wir haben seinerzeit gegen dieses Gesetz gestimmt, weil wir es aus ordnungspolitischen Gründen für völlig verfehlt halten. Deshalb haben wir bereits am 21. August ein Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes ins Parlament eingebracht (Drs. 15/5447).
Linkspartei.PDS
Im Straßenausbaubeitragsgesetz wird geregelt, wie sich die Allgemeinheit und die Eigentümer der anliegenden Grundstücke künftig die Ausbaukosten für eine Straße teilen! Die von den Anliegern zu tragenden Kosten werden nach der Größe und der Ausnutzung des Grundstücks berechnet. Das heißt auch, daß das Gesetz nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Firmen, Banken oder Supermarktketten betrifft.
Eine rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Maßnahmen wurde ausgeschlossen. Mieter und Kleingärtner sind generell nicht betroffen. Eine Umlage der erhobenen Beiträge auf Mieter ist nicht zulässig. Sollten Eigenheimbesitzer nicht zahlungsfähig sein, können die Beiträge über drei Jahre zinslos gestundet werden. Falls es sich um eine extreme Härtefallsituation handelt, können die Zahlungen sogar ganz oder teilweise erlassen werden. Die Linkspartei.PDS hat außerdem darauf bestanden, daß zukünftig für endgültig oder teilweise erschlossene Straßen nach Ablauf von 15 Jahren keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden können.
FDP
Die FDP tritt für die ersatzlose Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes ein. Die Kosten für Straßenausbau und -unterhaltung sind im Rahmen einer auch ordnungspolitisch verantwortungsvollen Haushaltspolitik über die regulären Staatseinnahmen abzudecken. Im übrigen bieten sich besonders im Bereich des Straßenausbaus PPP-Modelle der Maßnahmefinanzierung an, die auch in Berlin zur Anwendung gelangen sollten.
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir haben das Straßenausbaubeitragsgesetz abgelehnt, weil die Einwirkungsmöglichkeiten der Anwohner nicht weit genug gehen und weil das Gesetz nur den Nutzen und damit den Vorteil definiert, aber keinen Nachteil kennt.
Die Preise für Wasser, Strom und Gas sind in Berlin in den letzen Jahren exorbitant gestiegen. Alle Versuche, zugunsten der Kunden eine Offenlegung der jeweiligen Kalkulationsgrundlagen zu erreichen, schlugen fehl.
1. Werden Sie sich nach der Wahl für eine Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zugunsten von mehr Auskunftsrechten für die Berliner Verbraucher bzgl. der Kalkulation der Preise und Gebühren einsetzen?
2. Wie wollen Sie nach der Wahl weitere Erhöhungen der Gebühren der BSR, der Berliner Wasserbetriebe und der Strom- und Gaspreise stoppen?
SPD
Zu 1 und 2: In der Tat sind für die o. g. Leistungen die Preise für die Verbraucher in der jüngsten Vergangenheit merklich gestiegen, wenn auch in unterschiedlichen Höhen und offenbar auch aus verschiedenen Gründen. Wir setzen uns dafür ein, daß die Preise künftig stabil bleiben, v. a. machen wir uns dafür stark, daß die Preis- bzw. Tarifkalkulation transparent und nachvollziehbar erfolgt. Ungerechtfertigte, nur auf Profit ausgelegte und nicht belegbare Kostensteigerungen, etwa durch getätigte Investitionen oder nachweisbare erhöhte Beschaffungskosten, müssen ggf. auch ordnungspolitisch verhindert werden.
CDU
Zu 1: Für die CDU ist das Informationsfreiheitsgesetz von ganz besonderer Bedeutung und ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit. Sicher sind einige Tatbestände wie die Tarifkalkulation der Betriebe noch nicht verbraucherfreundlich genug geregelt. Diesen Umstand gilt es noch zu verbessern. Leider hat die Regierungskoalition von SPD und PDS im Rahmen der Änderung des Betriebegesetzes gerade in dem Punkt der Offenlegung bzw. Einsichtnahme von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen die erforderliche Transparenz nicht herstellen wollen. Die CDU wird jedenfalls nichts unversucht lassen, um hier zugunsten der Verbraucher mehr Transparenz durchzusetzen.
Zu 2: Das wirksamste Instrument zur Kostensenkung ist Wettbewerb. Erfreulicherweise findet in immer mehr Bereichen der Energieversorgungsbranche ein Wettbewerb durch eine steigende Anzahl von Mitbewerbern statt. Allerdings ist auch hier die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Senats gefordert, Anträge auf Tariferhöhungen sorgfältig zu prüfen und ggf., wie in anderen Bundesländern geschehen, die Genehmigung zu verweigern. Die bisherige Tarifgenehmigungspraxis gleicht eher einem leidenschaftslosen Durchwinken. Dieses muß sich grundlegend ändern.
Linkspartei.PDS
Eine Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Ziel der Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen für die jeweiligen Verbraucherverbände wird die Linkspartei unter dem Aspekt prüfen, ob gegen eine Änderung keine rechtlichen Bedenken bestehen bzw. den öffentlichen Unternehmen durch eine Offenlegung der Kalkulation Nachteile im Wettbewerb mit anderen Unternehmen entstehen können.
FDP
Zu 1: Ja.
Zu 2: Öffentliche Monopole unterliegen nur einem eingeschränkten Kostendruck. Die FDP ist daher für konsequenten Wettbewerb auch im Bereich der sogenannten Daseinsvorsorge. Rechtlich gesehen kann der Staat bereits seiner Gewährleistungspflicht nachkommen ohne die Aufgabendurchführung selbst wahrnehmen zu müssen. Die Leistungen z. B. im Bereich der Müllentsorgung sollten im Wege der Ausschreibung an diejenigen Anbieter vergeben werden, die sie zum günstigsten Preis für Bürger und Steuerzahler erbringen. Leistungsverschlechterungen sind bei sachgemäßem Vorgehen damit nicht verbunden. Bei der Wasserver- und -entsorgung ist die Lage insofern schwieriger, als es sich hier um ein natürliches Monopol handelt. Die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe durch SPD und CDU von 1999 war der falsche Weg, denn seither haben sich die Wasserpreise ständig erhöht. Grund hierfür ist eine Art Gewinngarantie zugunsten des privaten Monopol-Anbieters. Strom- und Gaspreise sind zwar von den internationalen Energiepreisen abhängig, Wettbewerb wirkt jedoch auch hier preisdämpfend. Daher müssen die Netzbetreiber ihre Netze für alle Anbieter öffnen. Dies geschieht bereits bei Strom, bei Gas wird es für den Herbst angestrebt.
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Zu 1: Wie in der Vergangenheit werden wir auch in Zukunft für eine Offenlegung der Preise und Gebühren eintreten. Dies muß nicht unbedingt über das Informationsfreiheitsgesetz bewerkstelligt werden, sondern die Offenlegung sollte besser über den Verbraucherschutz geregelt werden.
Zu 2: Vorschlag für die Zukunft:
Mittelfristig sollte der überkommene Benutzerzwang bei der Müllentsorgung der Vergangenheit angehören. Gleiches gilt für das Monopol auf Straßenreinigung. Hier sollte den Bezirken die Möglichkeit der Ausschreibung eingeräumt werden, um die eh zu knappen öffentlichen Gelder für bessere soziale Zwecke freizusetzen.
Bei Strom, Gas und ÖPNV stößt man auf die Tatsache, daß die eigentliche Macht der Monopole in den Netzen liegt. Die Lösung könnte also in Modellen liegen, bei der die erforderliche Infrastruktur in öffentlicher Hand liegt und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt wird. Betrieb und Versorgung könnten dann in Losen ausgeschrieben (ÖPNV) oder vom Kunden frei gewählt werden (Gas, Strom).
Auf das Ende der Anschlußförderung im sozialen Wohnungsbau werden Insolvenzen der Wohnungsunternehmen folgen, die die Bewirtschaftungs- und Sanierungskosten ihrer Objekte nicht mehr leisten können.
Wie wollen Sie Vorsorge für den Fall der Inanspruchnahme durch die Investoren treffen? Welche und wie viel Mittel sollen zurückgestellt werden? Werden Sie einen Ausgleich für notleidende Wohnungsbaugesellschaften treffen?
SPD
Die Anzahl der durch den Wegfall der Anschlußförderung in extreme wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Insolvenz geratenen Wohnungsunternehmen ist bis heute glücklicherweise sehr niedrig und weit geringer als zunächst befürchtet. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, daß diese Maßnahme wirtschaftliche und finanzielle Folgen für die betroffenen Wohnungsunternehmen hat. Ein Fonds, vergleichbar den Maßnahmen für von drastischen Mietsteigerungen betroffene Mieter, ist für Hauseigentümer bislang nicht vorgesehen.
CDU
Den Wegfall der Anschlußförderung für den sozialen Wohnungsbau bewerten wir grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Hinsichtlich der Wahl der Methode haben wir den apodiktisch erklärten einseitigen Ausstieg des Senats immer kritisiert und Einzelvereinbarungen mit den betroffenen Unternehmen gefordert, konnten uns aber als Oppositionspartei nicht durchsetzen. Da das Land Berlin bereits ein Haushaltsgesetz für 2007 hat, werden eventuelle bestehende rechtskräftige Zahlungsansprüche Dritter gegenüber dem Land durch einen Nachtragshaushalt zu finanzieren sein.
Linkspartei.PDS
Die Abschaffung der 2. Förderphase (Anschlußförderung) im sozialen Wohnungsbau war ein Gebot haushälterischer und sozialer Vernunft. Die Landespolitik sollte Wege und Möglichkeiten ausloten, im Einzelfall Fördernehmern im sozialen Wohnungsbau bei der wirtschaftlichen Stabilisierung ihrer Bestände und unter Umständen Unternehmen zu helfen allerdings ohne die alten schädlichen Subventionsformen wiederzubeleben.
FDP
Die FDP hat sich für einen behutsamen und mit den Förderungsnehmern vertraglich vereinbarten Ausstieg aus der Anschlußförderung ausgesprochen und setzt sich weiterhin für die Vertragslösung ein. Sollte es bei der derzeitigen Politik bleiben, muß Berlin im Interesse der Haushaltsklarheit (und -wahrheit) voraussichtlich mit Zusatzbelastungen in Höhe eines schließlich zwei- bis dreistelligen Millionenbetrages rechnen. Diese gehen über die Härtefallregelungen hinaus und sind in die entsprechenden Positionen des Landeshaushalts einzustellen, um unabweisbaren Forderungen gegenüber Berlin im Falle von Unternehmensinsolvenzen Rechnung tragen zu können.
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Bündnis90/Die Grünen haben das System der Wohnungsbauförderung in Berlin seit den 80er Jahren für falsch erachtet und bekämpft. In den Debatten um die konkrete Umsetzung des Ausstiegs haben wir allerdings ein leicht verändertes Modell gegenüber dem Senat vorgeschlagen. Wir wollten die Gelder, die jetzt für Bürgschaften und Härtefallfonds eingesetzt werden müssen, einsetzen, um die Bestände zu erwerben.
Das Land Berlin drückt eine riesige Schuldenlast. Die Stadt Dresden hat Anfang des Jahres ihren gesamten Wohnungsbestand an Investoren verkauft und war damit sofort schuldenfrei.
Wollen Sie weitere landeseigene Wohnungen verkaufen? Wie viele? Was gilt bei Ihnen als eiserner Bestand?
SPD
Eine weitere, über den bisherigen Verkauf hinausgehende, nennenswerte Veräußerung von Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist nicht beabsichtigt. Das Land Berlin sollte über seine städtischen Gesellschaften langfristig einen Wohnungsbestand in der Größenordnung von ca. 250.000 Wohnungen halten.
CDU
Mit der CDU wird es keinen beliebigen Ausverkauf der landeseigenen Wohnungswirtschaft geben. Wir sehen die zentrale wohnungswirtschaftliche Aufgabe für die nächsten Jahre darin, die städtische Wohnungswirtschaft neu zu strukturieren und damit ein tragfähiges wohnungswirtschaftliches Konzept für die im städtischen Besitz befindlichen Wohnungsbestände zu erarbeiten. Zu entscheiden ist, wieviele Wohnungen im städtischen Besitz bleiben sollen.
Linkspartei.PDS
Wir wollen grundsätzlich keine landeseigenen Wohnungen verkaufen. Nach un-se-rer Auffassung ist ein dynamischer Bestand in der Größe von ca. 300.000 Wohnungen nötig.
FDP
Die FDP fordert den Rückzug Berlins aus der Wohnungswirtschaft durch Verkauf der Landesbeteiligungen an Wohnungsunternehmen. Hierzu bedarf es einer Veräußerungsstrategie unter Berücksichtigung insbesondere der Aspekte Haushaltsrisiken, Marktentwicklung, Unternehmenslage, Stadtentwicklung und Wohneigentumsbildung. Haushalte mit geringem Einkommen müssen in die Lage versetzt werden, Wohnraum zu mieten, der Mindeststandards entspricht. Ob und in welchem Umfang ein kommunaler Restbestand an Wohnungen erforderlich ist, sei hier dahingestellt.
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Das Dresdener Modell lehnen wir ab, da das Land einen wohnungspolitischen Auftrag in der Verfassung verankert hat. Wir benötigen städtische Wohnungen, um diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Die Kosten für Belegungsrechte übersteigen bei weitem die Kosten, die für die Wohnungen beim Verkauf zu erzielen sind. Verkauft werden sollen lediglich so viele Wohnungen, wie zur Sanierung eines dauerhaften, über alle Bezirke verteilten, finanziell gesicherten Bestandes notwendig sind.
1. Werden Sie sich nach der Wahl dafür einsetzen, die Auszahlungspraxis der Berliner Job-Center dahingehend zu ändern, daß die Mieten von vornherein (d. h. bei Begründung eines neuen Mietverhältnisses mit einem Hartz-IV-Empfänger und bei Eintritt der Bedürftigkeit des Mieters) direkt an den Vermieter ausgezahlt werden?
2. Werden Sie sich ebenfalls dafür einsetzen, daß alle entstandenen Mietschulden und die Kosten vom Mieter unterlassener Schönheitsreparaturen von den Berliner Job-Centern übernommen werden können?
SPD
Zu 1 und 2: Die eingeführte Praxis, daß die Miete grundsätzlich von den Job Centern an die Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt wird und diese den Betrag selbständig an den Vermieter weiterleiten, verfolgt u. a. das Ziel, diesen Personenkreis zu einem selbstverantwortlichen Handeln zu bewegen. Es ist jedoch schon heute möglich, daß die Job-Center bei begründetem Verdacht oder in Absprache mit den Betroffenen, die Miete direkt an den Vermieter überweisen.
CDU
Die gängige Praxis läßt ohnehin zu, daß solche Lösungen im Einvernehmen mit dem Leistungsempfänger getroffen werden können. Denkbar wäre es, Abtretungen im Zusammenhang mit dem Abschluß des Mietvertrages zu vereinbaren. Das Einverständnis des Leistungsempfängers ist dabei jedoch zwingend erforderlich und auch vom Gesetzgeber bewußt so gewollt: Denn auch Leistungsempfänger bleiben nach wie vor eigenverantwortliche Persönlichkeiten. Allerdings sollten im Rahmen der sozialen Betreuung in den Job-Centern solche Leistungsempfänger, die Schwierigkeiten haben mit ihrem Geld zu haushalten, über die bestehenden Möglichkeit gezielt aufgeklärt und für eine direkte Zahlung der Miete durch das Jobcenter an den Vermieter überzeugt und gewonnen werden. Was die Mietschulden und unterlassenen Schönheitsreparaturen angeht, kann es kein Automatismus geben, weil diese Probleme bereits vor dem Leistungsbezug entstanden sein können. Hier müssen immer Einzelprüfungen erfolgen.
Linkspartei.PDS
Zu 1: Auch heute sind solche Regelungen möglich, und sie werden genutzt. Für eine solche Lösung hatten wir uns auch eingesetzt. Eine grundsätzliche Regelung, nach der dem Vermieter von den Job-Centern die Miete ausgezahlt wird, lehnen wir ab. Hartz-IV-Berechtigte haben genauso einen Anspruch wie andere, ein selbständiges Leben zu führen.
Zu 2: Mietschulden können schon jetzt von den Job-Centern übernommen werden. Eine Übernahme der Kosten für die vom Mieter unterlassenen Schönheitsreparaturen ist nicht möglich. Die dafür vorgesehenen Beträge wurden vom Bundesgesetzgeber als pauschale Leistungen in den Regelsatz eingerechnet. Die Linkspartei.PDS vertrat schon immer die Ansicht, daß die durch die Hartz-Gesetze vorgenommene Pauschalierung zu niedrig ist.
FDP
Zu 1: Die Senats- und Bezirksverwaltungen haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Job-Centern. Sie können jedoch Probleme mit den Geschäftsführern erörtern und Vereinbarungen treffen. Die Job-Center haben schon jetzt das Recht, eine Mietzahlung direkt an den Vermieter weiterzuleiten, wenn der Hilfeempfänger den Eindruck vermittelt, daß er mit der sozialen Transferleistung unverantwortlich umgeht.
Zu 2: Nur in Ausnahmefällen sollten Schulden und Kosten durch die Job-Center übernommen werden. Dies kann z. B. bei langwieriger Erkrankung gerechtfertigt sein. Im Gegenzug muß aber das Mietrecht so gestaltet werden, daß Mieter, die ihre mietvertraglichen Pflichten grob verletzen, schneller aus dem Mietvertrag entlassen werden können.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Zu 1: Wir sind grundsätzlich der Meinung, daß auch die Hartz-IV-Empfänger mit ihrem Geld eigenständig umgehen können und sollen. In Ausnahmefällen, wenn ersichtlich ist, daß Menschen dazu nicht in der Lage sind, sollen die Job-Center nach wie vor die Möglichkeit behalten, die Miete direkt zu überweisen wie dies in der Praxis auch bereits geschieht.
Zu 2: Die Übernahme von Mietschulden oder unterlassenen Schönheitsreparaturen müssen nach erfolgter Anspruchs-prüfung übernommen werden. Wir wollen eine einheitliche Regelung der Zuständigkeit, die jetzige Doppelzuständigkeit von Job-Center und Sozialamt ist, weder für die Betroffenen noch für die Vermieter akzeptabel.
Das neue Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz belastet allein Haus- und Grundeigentümer mit den Erschließungsgebühren, obwohl Gehwege, Fahrbahnen, Radwege etc. von allen Bewohnern einer Kommune in gleicher Weise und mit derselben Intensität genutzt werden.
Wollen Sie das umstrittene Straßenausbaubeitragsgesetz nach der Wahl abschaffen oder dahingehend modifizieren, daß die Last der Erschließungsbeiträge auf alle Nutzer des öffentlichen Straßenraums verteilt wird?
SPD
Das Gesetz sieht gestaffelte Beiträge vor und enthält sozial verträgliche Regelungen für die betroffenen Grundstückseigentümer, die von der Stundung der Beiträge, über mögliche Ratenzahlungen bis zu einem vollständigen Verzicht der Zahlungen reichen. Im übrigen sind sehr umfangreiche Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Anlieger vorgesehen. Der geforderten Verteilung der Last der Ausbaubeiträge auf alle Nutzer des öffentlichen Straßenraumes wird dadurch entsprochen, daß die Anlieger tatsächlich nur anteilig zu Beiträgen herangezogen werden, die restlichen Kosten also aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.
CDU
Wir haben seinerzeit gegen dieses Gesetz gestimmt, weil wir es aus ordnungspolitischen Gründen für völlig verfehlt halten. Deshalb haben wir bereits am 21. August ein Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes ins Parlament eingebracht (Drs. 15/5447).
Linkspartei.PDS
Im Straßenausbaubeitragsgesetz wird geregelt, wie sich die Allgemeinheit und die Eigentümer der anliegenden Grundstücke künftig die Ausbaukosten für eine Straße teilen! Die von den Anliegern zu tragenden Kosten werden nach der Größe und der Ausnutzung des Grundstücks berechnet. Das heißt auch, daß das Gesetz nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Firmen, Banken oder Supermarktketten betrifft.
Eine rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Maßnahmen wurde ausgeschlossen. Mieter und Kleingärtner sind generell nicht betroffen. Eine Umlage der erhobenen Beiträge auf Mieter ist nicht zulässig. Sollten Eigenheimbesitzer nicht zahlungsfähig sein, können die Beiträge über drei Jahre zinslos gestundet werden. Falls es sich um eine extreme Härtefallsituation handelt, können die Zahlungen sogar ganz oder teilweise erlassen werden. Die Linkspartei.PDS hat außerdem darauf bestanden, daß zukünftig für endgültig oder teilweise erschlossene Straßen nach Ablauf von 15 Jahren keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden können.
FDP
Die FDP tritt für die ersatzlose Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes ein. Die Kosten für Straßenausbau und -unterhaltung sind im Rahmen einer auch ordnungspolitisch verantwortungsvollen Haushaltspolitik über die regulären Staatseinnahmen abzudecken. Im übrigen bieten sich besonders im Bereich des Straßenausbaus PPP-Modelle der Maßnahmefinanzierung an, die auch in Berlin zur Anwendung gelangen sollten.
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Wir haben das Straßenausbaubeitragsgesetz abgelehnt, weil die Einwirkungsmöglichkeiten der Anwohner nicht weit genug gehen und weil das Gesetz nur den Nutzen und damit den Vorteil definiert, aber keinen Nachteil kennt.
Die Preise für Wasser, Strom und Gas sind in Berlin in den letzen Jahren exorbitant gestiegen. Alle Versuche, zugunsten der Kunden eine Offenlegung der jeweiligen Kalkulationsgrundlagen zu erreichen, schlugen fehl.
1. Werden Sie sich nach der Wahl für eine Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zugunsten von mehr Auskunftsrechten für die Berliner Verbraucher bzgl. der Kalkulation der Preise und Gebühren einsetzen?
2. Wie wollen Sie nach der Wahl weitere Erhöhungen der Gebühren der BSR, der Berliner Wasserbetriebe und der Strom- und Gaspreise stoppen?
SPD
Zu 1 und 2: In der Tat sind für die o. g. Leistungen die Preise für die Verbraucher in der jüngsten Vergangenheit merklich gestiegen, wenn auch in unterschiedlichen Höhen und offenbar auch aus verschiedenen Gründen. Wir setzen uns dafür ein, daß die Preise künftig stabil bleiben, v. a. machen wir uns dafür stark, daß die Preis- bzw. Tarifkalkulation transparent und nachvollziehbar erfolgt. Ungerechtfertigte, nur auf Profit ausgelegte und nicht belegbare Kostensteigerungen, etwa durch getätigte Investitionen oder nachweisbare erhöhte Beschaffungskosten, müssen ggf. auch ordnungspolitisch verhindert werden.
CDU
Zu 1: Für die CDU ist das Informationsfreiheitsgesetz von ganz besonderer Bedeutung und ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit. Sicher sind einige Tatbestände wie die Tarifkalkulation der Betriebe noch nicht verbraucherfreundlich genug geregelt. Diesen Umstand gilt es noch zu verbessern. Leider hat die Regierungskoalition von SPD und PDS im Rahmen der Änderung des Betriebegesetzes gerade in dem Punkt der Offenlegung bzw. Einsichtnahme von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen die erforderliche Transparenz nicht herstellen wollen. Die CDU wird jedenfalls nichts unversucht lassen, um hier zugunsten der Verbraucher mehr Transparenz durchzusetzen.
Zu 2: Das wirksamste Instrument zur Kostensenkung ist Wettbewerb. Erfreulicherweise findet in immer mehr Bereichen der Energieversorgungsbranche ein Wettbewerb durch eine steigende Anzahl von Mitbewerbern statt. Allerdings ist auch hier die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Senats gefordert, Anträge auf Tariferhöhungen sorgfältig zu prüfen und ggf., wie in anderen Bundesländern geschehen, die Genehmigung zu verweigern. Die bisherige Tarifgenehmigungspraxis gleicht eher einem leidenschaftslosen Durchwinken. Dieses muß sich grundlegend ändern.
Linkspartei.PDS
Eine Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Ziel der Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen für die jeweiligen Verbraucherverbände wird die Linkspartei unter dem Aspekt prüfen, ob gegen eine Änderung keine rechtlichen Bedenken bestehen bzw. den öffentlichen Unternehmen durch eine Offenlegung der Kalkulation Nachteile im Wettbewerb mit anderen Unternehmen entstehen können.
FDP
Zu 1: Ja.
Zu 2: Öffentliche Monopole unterliegen nur einem eingeschränkten Kostendruck. Die FDP ist daher für konsequenten Wettbewerb auch im Bereich der sogenannten Daseinsvorsorge. Rechtlich gesehen kann der Staat bereits seiner Gewährleistungspflicht nachkommen ohne die Aufgabendurchführung selbst wahrnehmen zu müssen. Die Leistungen z. B. im Bereich der Müllentsorgung sollten im Wege der Ausschreibung an diejenigen Anbieter vergeben werden, die sie zum günstigsten Preis für Bürger und Steuerzahler erbringen. Leistungsverschlechterungen sind bei sachgemäßem Vorgehen damit nicht verbunden. Bei der Wasserver- und -entsorgung ist die Lage insofern schwieriger, als es sich hier um ein natürliches Monopol handelt. Die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe durch SPD und CDU von 1999 war der falsche Weg, denn seither haben sich die Wasserpreise ständig erhöht. Grund hierfür ist eine Art Gewinngarantie zugunsten des privaten Monopol-Anbieters. Strom- und Gaspreise sind zwar von den internationalen Energiepreisen abhängig, Wettbewerb wirkt jedoch auch hier preisdämpfend. Daher müssen die Netzbetreiber ihre Netze für alle Anbieter öffnen. Dies geschieht bereits bei Strom, bei Gas wird es für den Herbst angestrebt.
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Zu 1: Wie in der Vergangenheit werden wir auch in Zukunft für eine Offenlegung der Preise und Gebühren eintreten. Dies muß nicht unbedingt über das Informationsfreiheitsgesetz bewerkstelligt werden, sondern die Offenlegung sollte besser über den Verbraucherschutz geregelt werden.
Zu 2: Vorschlag für die Zukunft:
Mittelfristig sollte der überkommene Benutzerzwang bei der Müllentsorgung der Vergangenheit angehören. Gleiches gilt für das Monopol auf Straßenreinigung. Hier sollte den Bezirken die Möglichkeit der Ausschreibung eingeräumt werden, um die eh zu knappen öffentlichen Gelder für bessere soziale Zwecke freizusetzen.
Bei Strom, Gas und ÖPNV stößt man auf die Tatsache, daß die eigentliche Macht der Monopole in den Netzen liegt. Die Lösung könnte also in Modellen liegen, bei der die erforderliche Infrastruktur in öffentlicher Hand liegt und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt wird. Betrieb und Versorgung könnten dann in Losen ausgeschrieben (ÖPNV) oder vom Kunden frei gewählt werden (Gas, Strom).
Auf das Ende der Anschlußförderung im sozialen Wohnungsbau werden Insolvenzen der Wohnungsunternehmen folgen, die die Bewirtschaftungs- und Sanierungskosten ihrer Objekte nicht mehr leisten können.
Wie wollen Sie Vorsorge für den Fall der Inanspruchnahme durch die Investoren treffen? Welche und wie viel Mittel sollen zurückgestellt werden? Werden Sie einen Ausgleich für notleidende Wohnungsbaugesellschaften treffen?
SPD
Die Anzahl der durch den Wegfall der Anschlußförderung in extreme wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Insolvenz geratenen Wohnungsunternehmen ist bis heute glücklicherweise sehr niedrig und weit geringer als zunächst befürchtet. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, daß diese Maßnahme wirtschaftliche und finanzielle Folgen für die betroffenen Wohnungsunternehmen hat. Ein Fonds, vergleichbar den Maßnahmen für von drastischen Mietsteigerungen betroffene Mieter, ist für Hauseigentümer bislang nicht vorgesehen.
CDU
Den Wegfall der Anschlußförderung für den sozialen Wohnungsbau bewerten wir grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Hinsichtlich der Wahl der Methode haben wir den apodiktisch erklärten einseitigen Ausstieg des Senats immer kritisiert und Einzelvereinbarungen mit den betroffenen Unternehmen gefordert, konnten uns aber als Oppositionspartei nicht durchsetzen. Da das Land Berlin bereits ein Haushaltsgesetz für 2007 hat, werden eventuelle bestehende rechtskräftige Zahlungsansprüche Dritter gegenüber dem Land durch einen Nachtragshaushalt zu finanzieren sein.
Linkspartei.PDS
Die Abschaffung der 2. Förderphase (Anschlußförderung) im sozialen Wohnungsbau war ein Gebot haushälterischer und sozialer Vernunft. Die Landespolitik sollte Wege und Möglichkeiten ausloten, im Einzelfall Fördernehmern im sozialen Wohnungsbau bei der wirtschaftlichen Stabilisierung ihrer Bestände und unter Umständen Unternehmen zu helfen allerdings ohne die alten schädlichen Subventionsformen wiederzubeleben.
FDP
Die FDP hat sich für einen behutsamen und mit den Förderungsnehmern vertraglich vereinbarten Ausstieg aus der Anschlußförderung ausgesprochen und setzt sich weiterhin für die Vertragslösung ein. Sollte es bei der derzeitigen Politik bleiben, muß Berlin im Interesse der Haushaltsklarheit (und -wahrheit) voraussichtlich mit Zusatzbelastungen in Höhe eines schließlich zwei- bis dreistelligen Millionenbetrages rechnen. Diese gehen über die Härtefallregelungen hinaus und sind in die entsprechenden Positionen des Landeshaushalts einzustellen, um unabweisbaren Forderungen gegenüber Berlin im Falle von Unternehmensinsolvenzen Rechnung tragen zu können.
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Bündnis90/Die Grünen haben das System der Wohnungsbauförderung in Berlin seit den 80er Jahren für falsch erachtet und bekämpft. In den Debatten um die konkrete Umsetzung des Ausstiegs haben wir allerdings ein leicht verändertes Modell gegenüber dem Senat vorgeschlagen. Wir wollten die Gelder, die jetzt für Bürgschaften und Härtefallfonds eingesetzt werden müssen, einsetzen, um die Bestände zu erwerben.
Das Land Berlin drückt eine riesige Schuldenlast. Die Stadt Dresden hat Anfang des Jahres ihren gesamten Wohnungsbestand an Investoren verkauft und war damit sofort schuldenfrei.
Wollen Sie weitere landeseigene Wohnungen verkaufen? Wie viele? Was gilt bei Ihnen als eiserner Bestand?
SPD
Eine weitere, über den bisherigen Verkauf hinausgehende, nennenswerte Veräußerung von Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist nicht beabsichtigt. Das Land Berlin sollte über seine städtischen Gesellschaften langfristig einen Wohnungsbestand in der Größenordnung von ca. 250.000 Wohnungen halten.
CDU
Mit der CDU wird es keinen beliebigen Ausverkauf der landeseigenen Wohnungswirtschaft geben. Wir sehen die zentrale wohnungswirtschaftliche Aufgabe für die nächsten Jahre darin, die städtische Wohnungswirtschaft neu zu strukturieren und damit ein tragfähiges wohnungswirtschaftliches Konzept für die im städtischen Besitz befindlichen Wohnungsbestände zu erarbeiten. Zu entscheiden ist, wieviele Wohnungen im städtischen Besitz bleiben sollen.
Linkspartei.PDS
Wir wollen grundsätzlich keine landeseigenen Wohnungen verkaufen. Nach un-se-rer Auffassung ist ein dynamischer Bestand in der Größe von ca. 300.000 Wohnungen nötig.
FDP
Die FDP fordert den Rückzug Berlins aus der Wohnungswirtschaft durch Verkauf der Landesbeteiligungen an Wohnungsunternehmen. Hierzu bedarf es einer Veräußerungsstrategie unter Berücksichtigung insbesondere der Aspekte Haushaltsrisiken, Marktentwicklung, Unternehmenslage, Stadtentwicklung und Wohneigentumsbildung. Haushalte mit geringem Einkommen müssen in die Lage versetzt werden, Wohnraum zu mieten, der Mindeststandards entspricht. Ob und in welchem Umfang ein kommunaler Restbestand an Wohnungen erforderlich ist, sei hier dahingestellt.
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Das Dresdener Modell lehnen wir ab, da das Land einen wohnungspolitischen Auftrag in der Verfassung verankert hat. Wir benötigen städtische Wohnungen, um diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Die Kosten für Belegungsrechte übersteigen bei weitem die Kosten, die für die Wohnungen beim Verkauf zu erzielen sind. Verkauft werden sollen lediglich so viele Wohnungen, wie zur Sanierung eines dauerhaften, über alle Bezirke verteilten, finanziell gesicherten Bestandes notwendig sind.