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Kaltwasserzähler
Sind Kosten umlegbar?
12.09.2006 (GE 17/06, Seite 1068) Frage: Ich bitte um kurze Mitteilung, in welcher Ausgabe ich die Modalitäten für den Einbau von KW-Zähler – Wertverbesserungszuschlag etc. – nachlesen kann bzw. Ihre Information über die derzeitige Rechtslage, die entstehenden Kosten auf die Mieter umzulegen.
Muß z. B. jede Wohnung getrennt berechnet werden, oder können die gesamten Kosten auf alle Mieter umgelegt werden.
Wir sind zur Zeit dabei die Daten für ein entsprechendes Angebot einzuholen und wollen dann den Mietern die monatlichen Mehrkosten aufgrund der Wertverbesserungsmaßnahme mitteilen.
I. GmbH, Berlin

Antwort:
Der Einbau von Kaltwasserzählern gilt als Modernisierung, so daß die gesamten Kosten (nach rechtzeitiger Ankündigung und unter Einhaltung aller formalen Voraussetzungen des § 554 BGB) auf die Mieter mit 11 % jährlich umgelegt werden können. Für die Mieterhöhung sagt § 559 BGB nur, daß die Kosten „angemessen“ auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen sind. Maßstab ist das billige Ermessen, wobei zu berücksichtigen ist, daß kaum ein Unternehmen die Kosten für den Einbau von Kaltwasserzählern in dem Haus separat nach einzelnen Wohnungen ermittelt. Die Umlage der Kosten nach Quadratmetern ist angemessen.