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Wohngeld 2005
Ist Abrechnung korrigierbar?
29.08.2006 (GE 16/06, Seite 1004) Frage: Auf der diesjährigen Eigentümerversammlung wurde die Wohngeldabrechnung für 2005 beschlossen. Jetzt hat der Verwalter festgestellt, daß eine Kostenposition wohl falsch abgerechnet wurde.
Kann der Verwalter die Abrechnung noch korrigieren? Muß hierzu eine neue Versammlung einberufen werden? Kann der gefaßte Beschluß über die Abrechnung zurückgestellt werden?
Antwort:
Der Verwalter ist nicht berechtigt, einen Mehrheitsbeschluß der Eigentümer zu ändern. Er darf ihn auch nicht zurückstellen, da er ausführendes Organ für die Eigentümer ist. Eine neue Versammlung muß nur dann nicht einberufen werden, wenn alle Eigentümer im schriftlichen Verfahren der Änderung zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG).
Antwort:
Der Verwalter ist nicht berechtigt, einen Mehrheitsbeschluß der Eigentümer zu ändern. Er darf ihn auch nicht zurückstellen, da er ausführendes Organ für die Eigentümer ist. Eine neue Versammlung muß nur dann nicht einberufen werden, wenn alle Eigentümer im schriftlichen Verfahren der Änderung zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG).