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Geldstrafe wegen Vorteilsnahme
20.11.2000 (GE 15/2000, 981) Potsdams ehemaliger Baustadtrat Detlef Kaminski ist vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe von 12.000 DM verurteilt worden.
Hintergrund ist der bekannte Optionsvertrag für den Kauf einer großen Eigentumswohnung in Potsdam, den er mit der Bayerischen Vereinsbank in zeitlichem Zusammenhang mit einem von derselben Bank beantragten Investitionsvorrangverfahren abgeschlossen hatte. Mitarbeiter der Bank (sie erhielten Strafen zwischen 12.000 und 60.000 DM) haben jedenfalls intern den Optionsvertrag als eine Art politische Personenpflege verstanden. Ob die Entscheidung bestehen bleiben wird, ob sie richtig ist, darf als offen gelten. Abseits von einer rechtlichen Würdigung wird man wohl sagen müssen, daß jener Optionsvertrag für Kaminski keine Vorteilsgewährung, sondern eindeutig eine Nachteilsgewährung darstellte. Schließlich hat er seinen Posten und auch den größten Teil seiner Reputation damit verloren.