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Untreue und Insolvenzverschleppung
Anklage gegen Gustav Sommer
07.08.2006 (GE 15/06, Seite 928) Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, ein Prozeß auch nicht – jedenfalls keinen Gustav Sommer. Der – jedenfalls in Wohnungseigentums-Prozessen – mit Abstand erfahrenste und gewiefteste Verwalter der Stadt hält sich zur Zeit eher unfreiwillig in den Räumen der Berliner Justiz auf.
Der 61jährige gelernte Schriftsetzer ist, zusammen mit Ehefrau und Sohn, wegen Untreue und Insolvenz-verschleppung angeklagt. 197 Fälle angeblich veruntreuter Kautionen haben die Ankläger zusammengetragen – Sommer wehrt sich mit der Erklärung, die Kautionen seien mit eigenen Ansprüchen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und nicht gezahlter Mieten verrechnet worden. Die Latte der Vorwürfe ist lang. Ein Prozeßmarathon, der schon zu Beginn zunächst einmal bis zum 31. August terminiert wurde, ist programmiert. Mal sehen, was dabei herauskommt, denn gemessen an dem, was Sommer in der Öffentlichkeit so alles vorgeworfen wird (dem Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Hartmann Vetter, gilt Gustav Sommer als „ruchloser Spekulant mit bemerkenswerter krimineller Energie“), ist Sommers Vorstrafenliste eher dürftig: Vor mehr als zehn Jahren eine Verurteilung wegen Untreue, Meineids und Betruges durch das Landgericht Berlin, mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten geahndet, vor fünf Jahren eine Verurteilung in Stralsund wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Geldstrafe, dazu ein paar Geldstrafen wegen übler Nachrede, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes. Nach einer bürgerlichen Existenz klingt das nicht, aber auch nicht nach mehrmals lebenslänglich, was man angesichts der in der Öffentlichkeit immer wieder erhobenen Vorwürfe hätte vermuten dürfen. Beim genaueren Hinsehen entpuppt sich Gustav Sommer als ein Fall, an dem man exemplarisch aufarbeiten könnte, wohin schlampig gemachte Gesetze, komplizierte Regelungen und eine überforderte Justiz führen. Im Wohnungseigentumsgesetz beispielsweise gibt es vermutlich überhaupt keine Lücke, die von Gustav Sommer noch nicht erspäht und genutzt worden ist. Der Mann hat die WEG-Abteilungen ganzer Amtsgerichte allein beschäftigt. Und die dort tätigen Richter werden wohl mit größtem Interesse den Prozeß gegen Sommer verfolgen. Sollte der am Ende zu einer Verurteilung ohne Bewährung führen, wäre das für manchen WEG-Richter am Ende so etwas wie ein Urlaubsschein.
Autor: Dieter Blümmel