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Sozialwohnungen
Mietausgleich und Umzugskostenhilfe
07.08.2006 (GE 15/06, Seite 944) Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die Mietausgleichsvorschriften 2003 und 2005 geändert. Durch die Vorschriften erhalten vom Wegfall der Anschlußförderung betroffene Mieter Mietausgleich und Umzugskostenbeihilfe. Insbesondere wurde die Laufzeit der Vorschriften verkürzt.
Die Mietausgleichsvorschriften 2003/ 2005 gewähren Mietausgleich und Umzugskostenhilfe in außergewöhnlichen Härtefällen, wenn die Grundförderung bis zum 31. Dezember 2004 endet und keine Anschlußförderung bewilligt wird. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderung ist ein am letzten Tag der Grundförderung wirksamer Miet- oder Nutzungsvertrag für die Wohnung.
Die Mietausgleichsvorschriften 2005 (ABl. 2004, Seite 4763; Änderung ABl. 2006, Seite 1636) gelten, wenn die Grundförderung zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2006 endet. Sie entsprechen weitgehend den Mietausgleichsvorschriften 2003. Eine Abweichung gibt es: Für die Inanspruchnahme des zusätzlichen Mietausgleichs muß der Mieter auf jeden Fall vor dem 31. Dezember 2007 kündigen.
Mit den Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Mietausgleichsvorschriften 2003 und 2005 vom 11. April 2006 (ABl. S. 1636) hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Mieterhöhungsbetrag und die Miethöhe geändert, die nach dem Auslaufen der Grundförderung und dem Wegfall der Anschlußförderung Voraussetzung für eine Umzugskostenbeihilfe sind:
Die Mieterhöhung muß im Zeitraum von zwölf Monaten ab Ende der Grundförderung den Betrag von 0,52 €/m2 Wfl. mtl. (Mieterhöhungsbetrag) überschreiten
oder die Miete (ohne Kostenanteile für Betriebskosten, Zuschläge und Vergütungen) muß nach Mieterhöhung im Kalenderjahr 2006 über 5,63 €/m2 Wfl. mtl. (Mindestmiete) liegen.
Der Mieterhöhungsbetrag von 0,52 €/m2 Wfl. mtl. erhöht sich ab Ende der Grundförderung jeweils nach Ablauf von zwölf Monaten um 0,13 €/m2 mtl. und die zuvor genannte Mindestmiete um 0,13 €/m2 mtl. für jedes folgende Kalenderjahr.
Die Laufzeit der Mietausgleichsvorschriften wurde verkürzt: Bei den Richtlinien 2003 von 2012 auf 2007, bei den Richtlinien 2005 von 2014 auf 2009. Danach sollen die Richtlinien durch Folgevorschriften ersetzt werden, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.