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Gutachten
Wer zahlt Sachverständigen?
26.07.2006 (GE 14/06, Seite 879) Frage: Muß der Vermieter ein Sachverständigengutachten bezahlen, das der Mieter selbständig eingeholt hat?
Antwort: Das kommt darauf an; in der Regel nein. Voraussetzung ist zunächst einmal, daß etwa wegen eines nicht beseitigten Mangels, der Vermieter Schadensersatz schuldet, er also mit der Beseitigung des Mangels in Verzug war. Aber auch dann muß die Beauftragung eines Sachverständigen sachgerecht und notwendig gewesen sein. Schließlich hat ein solches Privatgutachten nur einen sehr eingeschränkten Beweiswert, so daß in vielen Fällen der Mieter keine Kostenerstattung verlangen kann.