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Mietsenkung
Anspruch aller Mieter?
26.07.2006 (GE 14/06, Seite 879) Frage: Für eine bessere Vermietbarkeit haben wir in einem unserer Objekte, einem Wohnpark, beim Abschluß von neuen Mietverträgen die Miete gesenkt. Das haben einige Mieter, die schon etliche Jahre dort wohnen, erfahren und verlangen nun, ebenfalls die neue gesenkte Miete zahlen zu dürfen – woran wir selbstverständlich kein Interesse haben. Wie sieht die rechtliche Lage in diesem Fall aus?
Antwort: Es gibt (noch) keine Gleichbehandlungspflicht im Mietrecht, so daß die Miete der Altmieter nicht gesenkt werden muß. Deren Unmut ist allerdings nachvollziehbar; aus betriebswirtschaftlichen Gründen wäre daher zu erwägen, ihnen auch eine Mietsenkung anzubieten, um die Kündigung der verärgerten Altmieter zu vermeiden.