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Wärmedämmung
Mieterhöhung möglich?
11.07.2006 (GE 13/06, Seite 811) Frage: In meinem Dreifamilienhaus sollen bei der Dachdeckung die Steilmansarde und der Fußboden des Dachbodens gedämmt werden, die Fassade nicht. Dabei kommt ausschließlich der Mieter der Dachgeschoßwohnung in den Genuß der Wärmedämmung. Kann ich allein bei ihm die Modernisierungsumlage auf die Miete erheben?
Antwort: Es kommt darauf an, wie die Wohnungen beheizt werden. Gibt es eine Zentralheizung, kommen die Einsparungen von Heizenergie auch den anderen Mietern zugute, so daß auch für sie eine Modernisierung vorliegt. Anders wäre es bei Etagenheizungen. Das Kammergericht hat es aber für zulässig angesehen, die Kosten nur auf die unmittelbar betroffenen Wohnungen umzulegen (KG - 8 U 204/05, Urteil vom 20. April 2006).