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Minderausstattung
Nachtrag zum Berliner Mietspiegel: Abschlag für Baualtersklasse 1956-64
03.07.2006 (GE 12/06, Seite 742) Eine auf Drängen von zwei Wohnungsunternehmen durchgeführte Zusatzerhebung hat ergeben, daß der Berliner Mietspiegel 2005 eine weitere Differenzierung erfährt: Wohnungen mit sogenannter Minderausstattung (mit Sammelheizung oder Bad und Innen-WC) der Baualtersklasse 1956 bis 1964 werden nun doch im Mietspiegel ausgewiesen, und zwar mit einem Abschlag von 0,59 gegenüber ansonsten vergleichbaren Wohnungen mit Vollausstattung (SH, B, IWC). Bislang waren nur minderausgestattete Altbauwohnungen und die Neubau-Jahrgänge 1950 bis 1955 mit einem Abschlag gesondert ausgewiesen worden.
Der Berliner Mietspiegel 2005, der erstmals mit nur einer einzigen Mietspiegel-Tabelle für beide Stadthälften arbeitet, weist für das Baualter von 1950 bis 1972 drei Baualtersklassen (1950 bis 1955; 1956 bis 1964; 1965 bis 1972) mit Vollausstattung (mit Sammelheizung, mit Bad und WC in der Wohnung) aus. Minder ausgestattete Wohnungen (mit Sammelheizung oder mit Bad und mit Innen-WC) wurden im Berliner Mietspiegel 2005 zunächst durch einen Abschlag in Höhe von 0,75 , allerdings nur für die Baualtersklasse 1950 bis 1955 ausgewiesen, weil bei der Datenerhebung nur für diese Baualtersklasse eine repräsentativ erheb- und auswertbare Anzahl von Daten erreicht wurde (170 Datensätze).
Das bedeutet jedoch nicht, daß es in Berlin, insbesondere in den östlichen Bezirken, keine minderausgestatteten Wohnungen in den Baujahren 1956 bis 1972 mehr gibt. Für Wohnungen mit dieser Minderausstattung (m. SH o. Bad und IWC) in den beiden Baualtersklassen 1956 bis 1964 und 1965 bis 1972 konnte nach den Angaben des für die Datenerhebung und -auswertung verantwortlichen Instituts GEWOS im Gesamt-Berliner Maßstab keine ausreichende Anzahl von mietspiegelrelevanten Miet- und Wohnungsdaten ermittelt werden. Deshalb war für diese Wohnungen auch keine repräsentative Aussage möglich.
Dagegen wandten sich nach Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels zwei Wohnungsunternehmen aus dem Ostteil Berlins, die über ganz erhebliche Bestände solcher minderausgestatteter Wohnungen verfügten und nicht einsahen, wieso diese Bestände im Mietspiegel nicht ausgewiesen wurden.
Die Arbeitsgruppe Mietspiegel veranlaßte deshalb eine partielle Zusatzerhebung, die als Vermieterbefragung durchgeführt wurde. Hierbei erfolgte eine Abfrage bei den beiden Wohnungsunternehmen, die im Rahmen der Mietspiegelerhebung zum Berliner Mietspiegel 2005 Unterlagen für minderausgestattete Wohnungen mit einem Baualter zwischen 1956 und 1972 zur Verfügung gestellt hatten und durch das angewendete Verfahren in der Auswertung nicht berücksichtigt wurden. Außerdem wurde eine Kontrollerhebung auf Mieterseite durchgeführt.
Eine Auswertung der Zusatzerhebung hat ergeben, daß auch durch die Zusatzerhebung jedenfalls für Wohnungen der Baualtersklasse 1965 bis 1972 aufgrund der geringen Datenlage keine ausreichende Anzahl von Wohnungen im Rahmen einer Zufallsstichprobe ermittelt werden konnte, wohl aber für die Baualtersklasse 1956 bis 1964.
Wie auch bei der Ermittlung der Abschläge für andere minderausgestattete Wohnungen im Berliner Mietspiegel 2005 wurde mit einer Regressionsrechnung die quantitative Differenz zwischen vollausgestatteten und minderausgestatteten Wohnungen berechnet. Als Ergebnis ergab sich ein Abschlag von 0,59 je Quadratmeter Wohnfläche monatlich für Wohnungen der Baualtersklasse 1956 bis 1964.
Es wurden dabei die gleichen Methoden verwendet wie bereits bei der Erhebung zum Berliner Mietspiegel 2005. Damit entspricht der zusätzlich ermittelte Abschlag den Ansprüchen, die an einen qualifizierten Mietspiegel gestellt werden.
Diesem Ergebnis wurde durch einen Nachtrag zum Berliner Mietspiegel 2005 vom 22. Mai 2006 (ABl . Berlin Seite 1928) Rechnung getragen. Die Nr. 9.2 wurde gemeinsam mit allen den Berliner Mietspiegel 2005 anerkennenden Interessenverbänden wie folgt ergänzt:
Für Neubauwohnungen (bezugsfertig 1956 bis 1964) mit Sammelheizung oder mit Bad und mit WC in der Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,59 Euro unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 6.
Das bedeutet jedoch nicht, daß es in Berlin, insbesondere in den östlichen Bezirken, keine minderausgestatteten Wohnungen in den Baujahren 1956 bis 1972 mehr gibt. Für Wohnungen mit dieser Minderausstattung (m. SH o. Bad und IWC) in den beiden Baualtersklassen 1956 bis 1964 und 1965 bis 1972 konnte nach den Angaben des für die Datenerhebung und -auswertung verantwortlichen Instituts GEWOS im Gesamt-Berliner Maßstab keine ausreichende Anzahl von mietspiegelrelevanten Miet- und Wohnungsdaten ermittelt werden. Deshalb war für diese Wohnungen auch keine repräsentative Aussage möglich.
Dagegen wandten sich nach Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels zwei Wohnungsunternehmen aus dem Ostteil Berlins, die über ganz erhebliche Bestände solcher minderausgestatteter Wohnungen verfügten und nicht einsahen, wieso diese Bestände im Mietspiegel nicht ausgewiesen wurden.
Die Arbeitsgruppe Mietspiegel veranlaßte deshalb eine partielle Zusatzerhebung, die als Vermieterbefragung durchgeführt wurde. Hierbei erfolgte eine Abfrage bei den beiden Wohnungsunternehmen, die im Rahmen der Mietspiegelerhebung zum Berliner Mietspiegel 2005 Unterlagen für minderausgestattete Wohnungen mit einem Baualter zwischen 1956 und 1972 zur Verfügung gestellt hatten und durch das angewendete Verfahren in der Auswertung nicht berücksichtigt wurden. Außerdem wurde eine Kontrollerhebung auf Mieterseite durchgeführt.
Eine Auswertung der Zusatzerhebung hat ergeben, daß auch durch die Zusatzerhebung jedenfalls für Wohnungen der Baualtersklasse 1965 bis 1972 aufgrund der geringen Datenlage keine ausreichende Anzahl von Wohnungen im Rahmen einer Zufallsstichprobe ermittelt werden konnte, wohl aber für die Baualtersklasse 1956 bis 1964.
Wie auch bei der Ermittlung der Abschläge für andere minderausgestattete Wohnungen im Berliner Mietspiegel 2005 wurde mit einer Regressionsrechnung die quantitative Differenz zwischen vollausgestatteten und minderausgestatteten Wohnungen berechnet. Als Ergebnis ergab sich ein Abschlag von 0,59 je Quadratmeter Wohnfläche monatlich für Wohnungen der Baualtersklasse 1956 bis 1964.
Es wurden dabei die gleichen Methoden verwendet wie bereits bei der Erhebung zum Berliner Mietspiegel 2005. Damit entspricht der zusätzlich ermittelte Abschlag den Ansprüchen, die an einen qualifizierten Mietspiegel gestellt werden.
Diesem Ergebnis wurde durch einen Nachtrag zum Berliner Mietspiegel 2005 vom 22. Mai 2006 (ABl . Berlin Seite 1928) Rechnung getragen. Die Nr. 9.2 wurde gemeinsam mit allen den Berliner Mietspiegel 2005 anerkennenden Interessenverbänden wie folgt ergänzt:
Für Neubauwohnungen (bezugsfertig 1956 bis 1964) mit Sammelheizung oder mit Bad und mit WC in der Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,59 Euro unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 6.