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Wasseranschlüsse
Verteuerung durch heimliche Steuererhöhung
17.11.2000 (GE 20/2000, 1358) Nicht etwa durch eine Gesetzesänderung, sondern durch einen schlichten Beschluß der Umsatzsteuerreferenten der Länder soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Hausanschlüsse künftig nicht mehr gelten.
Haus & Grund Deutschland lehnt die Vorgehensweise des Bundesfinanzministeriums strikt ab, ohne eine gesetzliche Änderung Beiträge für die Herstellung und Verbesserung der Wasserversorgung statt des bisher ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % künftig mit 16 % zu belasten. Nach Einschätzung von Präsident Dr. Friedrich-Adolf Jahn ist dies ein weiterer Schritt in die Richtung, das Bauen und Modernisieren von Immobilien zu verteuern. „Durch die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 16 % wird der erstmalige Wasseranschluß oder eine Verbesserung oftmals um mehrere 100 DM teurer werden“, sagte Jahn.

Nach bisheriger Rechtslage wurden alle steuerpflichtigen Umsätze im Zusammenhang mit der öffentlichen Wasserversorgung nicht mit dem Umsatzsteuersatz von 16 %, sondern mit dem ermäßigten Satz von 7 % belastet. Die Umsatzsteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder haben sich aber kürzlich darauf geeinigt, Zahlungen an ein Wasserversorgungsunternehmen für das Verlegen von Wasserleitungen einschließlich der Hauswasseranschlüsse mit dem höheren Umsatzsteuersatz von 16 % zu belegen (vgl. Schreiben vom 4. Juli 2000 [BStBl. I Seite 1185]).

Haus & Grund Deutschland lehnt diese neue Verfahrensweise ab. Jahn: „Es kann nicht angehen, daß der Gesetzgeber auf der einen Seite neue Wege des preiswerten Bauens von Industrie, Handwerk und Bauherren fordert, aber auf der anderen Seite die Finanzverwaltung die Kosten des Bauens und der Modernisierung von Immobilien höher besteuert.“