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Parabolantenne
Besteht Anspruch auf Installation?
08.05.2006 (GE 09/06, Seite 536) Frage: Vor einiger Zeit erhielt ich den inzwischen schon beantworteten Brief von Familie J. und C. (gebürtige Taiwanesen respektive Chinesen).
In dem Brief heißt es u. a.: "Der Gesetzgeber hat geregelt, daß ausländische Mitbürger mindestens einen Heimatsender empfangen können müssen. Sollte dies über Kabel oder Antenne nicht möglich sein, darf dazu eine Satellitenschüssel installiert werden.
Ich selbst bin Taiwanese, meine Frau ist Chinesin. Wir sind beide deutsche Staatsbürger und haben als Unternehmer jahrzehntelang Steuern in beträchtlicher Höhe in Deutschland gezahlt. Als Rentner möchten wir nun endlich unser Recht in Anspruch nehmen, auch unsere Heimatsender sehen zu können."
Besteht ein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne?
Antwort: Zunächst einmal: Einen gesetzlich geregelten Anspruch von Ausländern auf den Empfang mindestens eines Heimatsenders gibt es nicht. Gegeneinander abzuwägen sind der Schutz des Eigentums des Vermieters (Art. 14 GG) und die Informationsfreiheit des Mieters (Art. 2 GG). Nach einem Urteil des BGH vom 2. März 2005 (VIII ZR 118/05 -, GE 2005, 397) kann einem ausländischen Mieter auch zugemutet werden, zum Kabelfernsehen einen Zusatz-Decoder auf eigene Kosten anzuschaffen, um Programme seines Heimatlandes empfangen zu können. Die Kabel Deutschland AG hält allerdings über einen Zusatz-Decoder keine Programme aus Taiwan oder China bereit. Das LG Berlin (ZK 63) und auch das AG Tempelhof-Kreuzberg (vgl. Seite 547) vertreten die Auffassung, daß die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidend und dementsprechend ohnehin kein Anspruch auf eine Parabolantenne gegeben sei. Der BGH hat diese Frage allerdings noch nicht entschieden.
Ich selbst bin Taiwanese, meine Frau ist Chinesin. Wir sind beide deutsche Staatsbürger und haben als Unternehmer jahrzehntelang Steuern in beträchtlicher Höhe in Deutschland gezahlt. Als Rentner möchten wir nun endlich unser Recht in Anspruch nehmen, auch unsere Heimatsender sehen zu können."
Besteht ein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne?
Antwort: Zunächst einmal: Einen gesetzlich geregelten Anspruch von Ausländern auf den Empfang mindestens eines Heimatsenders gibt es nicht. Gegeneinander abzuwägen sind der Schutz des Eigentums des Vermieters (Art. 14 GG) und die Informationsfreiheit des Mieters (Art. 2 GG). Nach einem Urteil des BGH vom 2. März 2005 (VIII ZR 118/05 -, GE 2005, 397) kann einem ausländischen Mieter auch zugemutet werden, zum Kabelfernsehen einen Zusatz-Decoder auf eigene Kosten anzuschaffen, um Programme seines Heimatlandes empfangen zu können. Die Kabel Deutschland AG hält allerdings über einen Zusatz-Decoder keine Programme aus Taiwan oder China bereit. Das LG Berlin (ZK 63) und auch das AG Tempelhof-Kreuzberg (vgl. Seite 547) vertreten die Auffassung, daß die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidend und dementsprechend ohnehin kein Anspruch auf eine Parabolantenne gegeben sei. Der BGH hat diese Frage allerdings noch nicht entschieden.