Archiv / Suche
Abgeordnete fordern
Mehr Schutz für Eigenheimer
17.11.2000 (GE 20/2000, 1354) Der Traum vom Eigenheim ist für zahlreicher „Häuslebauer“ bereits ausgeträumt, bevor er überhaupt richtig begonnen hat, meint das Berliner Abgeordnetenhaus.
80 % der Bausumme sei bezahlt, aber nach der Fertigstellung des Rohbaus falle die Baufirma in Konkurs. Obwohl Baufirmen gravierende Baumängel bei Bauabschnitten unterliefen, erhielten sie Zahlungen von der Investitionsbank Berlin (IBB). Der Bauherr stehe hier außen vor, denn über Auszahlungen der Fördermittel entscheide die IBB nach Anzeige durch die Baufirma. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bauherrn, um die Mängelbeseitigung zu erzwingen, sei faktisch nicht gegeben. Bei Bauvorhaben, so die Abgeordneten, träten grundsätzlich einige Mängel auf, die auch bei Beauftragung sorgfältiger Baufirmen und Handwerksbetriebe nicht zu vermeiden seien. Risiken und Folgen, wie sie eingangs geschildert wurden, könnten jedoch durch eine Änderung der Förderrichtlinien eingeschränkt werden. Dazu gehöre, daß die Bauherren wieder „Herr“ ihrer Bauvorhaben werden müßten, indem die Auszahlung der Fördergelder von ihrer Zustimmung abhängig gemacht werde. Stellten sie nach Fertigstellung eines Bauabschnitts Mängel fest, könnten die Gelder zurückbehalten werden, bis die Mängel behoben sind. Um Bauherren vor dem Konkursfall von Baufirmen stärker zu schützen, sollten Versicherungen über die Baufertigstellung gegenüber der IBB nachgewiesen werden.
Darüber hinaus sollten auch Bauherren bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln nachweisen, daß sie sich über die langfristigen und komplexen, für Laien häufig nicht überschaubaren Voraussetzungen und Folgen eines Eigenheimbaus von einem Bauherrenschutzbund haben ausführlich beraten lassen.
Der Berliner Senat wurde vom Abgeordnetenhaus aufgefordert, die Richtlinien über die Förderung von eigengenutztem Wohneigentum im Sinne eines so verstärkten Verbraucherschutzes zu verändern.
Darüber hinaus sollten auch Bauherren bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln nachweisen, daß sie sich über die langfristigen und komplexen, für Laien häufig nicht überschaubaren Voraussetzungen und Folgen eines Eigenheimbaus von einem Bauherrenschutzbund haben ausführlich beraten lassen.
Der Berliner Senat wurde vom Abgeordnetenhaus aufgefordert, die Richtlinien über die Förderung von eigengenutztem Wohneigentum im Sinne eines so verstärkten Verbraucherschutzes zu verändern.






