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Schneebeseitigung
Was gilt bei Eigenleistung?
26.04.2006 (GE 08/06, Seite 474) Frage: Ich bewirtschafte ein Miethausgrundstück. Für die Betriebskostenabrechnung stellen sich mir folgende Fragen: 1. Welcher Stundensatz für die Eigenleistungen, wie z. B. Gehwegreinigung, Schneebeseitigung und Gartenarbeit, gilt als angemessen? 2. Ich lege meine erbrachten Stunden für Eigenleistungen auf die Mieter um, jedoch führe ich keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab. Fällt dies unter "Schwarzarbeit", oder bin ich juristisch abgesichert?
Antwort:
1. Wir würden einen Stundensatz von 10 € für angemessen halten.
2. Nach § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden nur Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtige Selbständige erfaßt. Das sind arbeitnehmerähnliche Personen. Ein Hauseigentümer, der gelegentlich Schnee fegt, gehört nicht dazu.