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Beseitigungsanspruch
Immer bei Grenzüberbauung
14.11.2000 (GE 5/2000, 309) Der Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks hatte, möglicherweise versehentlich, zwei Güllebehälter zum Teil auf dem Grundstück des Nachbarn errichtet. Dieser verlangte Beseitigung, obwohl er dadurch nicht konkret gestört wurde und sein Grundstück auch nicht nutzte.
Mit Urteil vom 17. Dezember 1999 gab der Bundesgerichtshof der Beseitigungsklage statt. Nach § 903 BGB hat der Eigentümer das Recht, sein Grundstück zu nutzen oder dies auch sein zu lassen.
BGH, Urteil vom 17. Dezember 1999 - V ZR 144/98 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in der Zeitschrift GE (Nr./Jahr/Seite) 5/2000, 340.
BGH, Urteil vom 17. Dezember 1999 - V ZR 144/98 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in der Zeitschrift GE (Nr./Jahr/Seite) 5/2000, 340.