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Neue Heimat für alte Toaster
Elektroschrott nicht mehr in die Hausmülltonne
10.04.2006 (GE 07/06, Seite 404) Alte Toaster, ausrangierte Computer und kaputte Waschmaschinen haben eines gemeinsam: Sie haben nichts mehr in der Hausmülltonne zu suchen. Elektroschrott muß seit dem 24. März 2006 zu bundesweit 1.500 Sammelstellen gebracht werden. Die Entsorgung dort ist kostenlos. DAS GRUNDEIGENTUM beantwortet die wichtigen Fragen und Antworten zur neuen Regelung.
Welche Geräte sind betroffen?
Das neue Gesetz erfaßt nicht nur Großgeräte wie Kühlschranke, Waschmaschinen oder Geschirrspüler, sondern auch Kleingeräte wie etwa Toaster, elektrische Zahnbürsten, MP3-Player oder Kaffeemaschinen. Eine vollständige Liste findet sich unter anderem auf den Seiten der Deutschen Umwelthilfe (www.duh.de/165.html).

Wo muß der Elektroschrott abgegeben werden?
In Berlin können Elektroaltgeräte an 15 Recyclinghöfen der BSR abgegeben werden. Eine Übersicht über die Standorte findet sich auf den Internetseiten der BSR unter www.bsr.de.

Wer ist für das Recycling zuständig?
Für die Sammlung des Elektroschrotts sind weiterhin die Kommunen zuständig, in Berlin ist die BSR dafür verantwortlich. Die Kosten für die Entsorgung tragen jedoch die Hersteller.

Was kostet die Entsorgung?
Für Privathaushalte und Kleinunternehmen wie etwa Arztpraxen, Handwerksbetriebe oder Steuerbüros ist die Entsorgung kostenfrei. Die bisherige Gebühr für Kühlgeräte entfällt. Allerdings fallen durch das neue Gesetz verdeckte Kosten an: Die Gerätehersteller haben angekündigt, neue Elektrogeräte zu verteuern – anzunehmen ist, daß die Gebühr damit mehr oder weniger vollständig auf die Verbraucher umgelegt wird. Die Hersteller rechnen mit Kosten von einer halben Milliarde Euro im Jahr.
Große Gewerbebetriebe müssen weiterhin für die Verwertung ihrer Altgeräte bezahlen. Für die Entsorgung gewerblich genutzter Geräte ist das Datum entscheidend, an dem das Gerät in den Verkehr gebracht wurde: War dies vor dem 13. August 2005, so ist der Nutzer in der Pflicht. Bei allen Geräten jüngeren Datums muß der Hersteller seit März 2006 eine zumutbare Rücknahmemöglichkeit schaffen.

Ist die abzugebende Menge begrenzt?
Private Haushalte und Kleinunternehmen können haushaltsübliche Mengen kostenfrei abgeben. Um einem Mißbrauch durch große Gewerbebetriebe vorzubeugen, ist die maximale Anzahl der abzugebenden Altgeräte auf zwanzig beschränkt, höchstens jedoch fünf Stück je Geräteart.

Werden die Restmülltonnen kontrolliert?
Bußgelder für Verstöße gegen das Gesetz sind bislang nicht vorgesehen, so die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Allerdings kann sich die Müllabfuhr weigern, die Tonne zu leeren. Die Senatsverwaltung setzt auf die Freiwilligkeit und den guten Willen der Berliner.

Droht eine Gebührenerhöhung durch den abgegebenen Elektroschrott?
„Entgegen vieler Kommunen in Deutschland verfügt Berlin bereits über ein funktionierendes Entsorgungssystem„, so die BSR-Pressesprecherin Sabine Thümler. Daher müsse ein neues System nicht aufgebaut werden, wodurch eine Gebührenerhöhung infolge des neuen Gesetzes ausgeschlossen werden könne.

Warum gibt es nicht wie im Dualen System mobile Sammelstellen, die überall in der Stadt aufgestellt werden?
Nach Angaben der BSR würde dies einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen, der ohne eine Erhöhung der Müllgebühren nicht zu finanzieren wäre.

Woran erkennt man beim Kauf eines neuen Elektrogerätes, ob es zukünftig auch getrennt entsorgt werden muß?
Neue Geräte tragen bereits einen Papieraufkleber mit einer durchgestrichenen Mülltonne.
Für Nutzer der vom privaten Abfallentsorgungsunternehmen ALBA angebotenen „Gelben Tonne Plus„ ändert sich dagegen wenig – zumindest was Kleingeräte angeht. Die rund 180.000 an das System angeschlossenen Wohneinheiten in Berlin können alte Elektronikkleingeräte weiterhin in dieser Tonne entsorgen. Die rechtliche Basis hierfür bildet § 9 Abs. 8 Elektrogerätegesetz, in dem die freiwillige Erfassung aller Herstellersysteme beschrieben ist. Bis Mitte 2007 sollen rund 410.000 Wohneinheiten an die Gelbe Tonne Plus angeschlossen werden.
In Berlin fallen schätzungsweise 56.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Darin enthalten sind auch kostbare Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium oder Edelmetalle, die beim Recycling wiederverwendet werden können. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) werden durch die künftige Kostenübernahme der Hersteller für die Entsorgung der Elektrogeräte jährlich mehr als 800.000 € einsparen.
Um die Motivation der Berliner zu steigern, verlost die BSR unter allen Anlieferern von kleinen Elektrogeräten bis Juni monatlich ein Fahrrad. Zudem sind neun Gutscheine rund um das Fahrradfahren im Wert von 20 bis 50 € zu gewinnen.
Für weitere Informationen rund um das Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat die Deutsche Umwelthilfe ein kostenloses Info-Telefon eingerichtet. Es ist montags bis freitags von 11.00 bis 14.00 Uhr unter der Nummer 0800/11 77 1 77 erreichbar


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