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Schneeräumung
Kann man die Kosten umlegen?
10.04.2006 (GE 07/06, Seite 407) Frage: Aufgrund der derzeitigen Witterungssituation sind uns als Eigentümer verschiedener Wohn- und Gewerbeimmobilien zum Teil erhebliche Kosten durch die Schneeräumung auf Flachdächern entstanden.
In diesem Zusammenhang interessiert uns die Frage, ob diese Kosten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können. Bislang wurden diese Kosten in unseren Mietverträgen noch nicht explizit berücksichtigt.

Antwort:
Die durch die Schneeräumung auf den Flachdächern entstandenen Kosten können schon deswegen nicht als Kosten der Gebäudereinigung auf die Mieter umgelegt werden, weil diese nur die Kosten der Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile umfassen, zu denen die Flachdächer nicht gehören. Ferner dürfte es an dem für die Umlagefähigkeit notwendigen Merkmal der laufenden Entstehung dieser Kosten fehlen, da angesichts der besonderen Witterungsverhältnisse dieses Winters mit derart viel Schnee in den kommenden Jahren nicht zu rechnen sein dürfte. Da die Kosten nicht regelmäßig wiederkehrend entstehen dürften, erscheint auch eine Vereinbarung der Umlage als sonstige Betriebskosten fraglich.