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Sanierungsgebiet
Mietsenkungsanordnung war rechtswidrig
14.11.2000 (GE 5/2000, 308) In Berlin gibt es zahlreiche förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, für die Mietobergrenzen vom Bezirksamt beschlossen wurden („Kiezmietspiegel”).
Daß damit ohne gesetzgeberische Kompetenz eine Mietpreisbindung eingeführt wird, haben bisher Bezirksämter und Mietervereine mehr oder weniger erfolgreich verdrängt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in seinem Beschluß vom 11. Februar 2000 Gelegenheit, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Grenzen solcher Kiezmietspiegel anzudeuten. Möglich ist, wenn überhaupt, nur eine Auflage zur Genehmigung, die der Eigentümer nach § 144 Baugesetzbuch für Baumaßnahmen oder langfristige Mietverträge braucht. Aber auch eine solche Auflage ist mehr als zweifelhaft, da für das Gebiet einer Erhaltungssatzung Modernisierungsmaßnahmen zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes auflagenfrei erteilt werden müssen. Das gelte um so mehr für eine Sanierungssatzung. Im übrigen sei es schwer nachvollziehbar, das Einverständnis von Mietern zur Modernisierung zu berücksichtigen, wenn es sich um ein bestehendes Mietverhältnis handelt, dies aber bei Neuvermietungen für unerheblich anzusehen.
VG Berlin, Beschluß vom 11. Februar 2000 - VG 19 A 18.00 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE (Nr./Jahr/Seite) 5/2000, 353.