Archiv / Suche
Ziel: leistungsstark und bürgerfreundlich
Strukturreformen in der Berliner Justiz
22.03.2006 (GE 06/06, Seite 348) Im Herbst 2002 rief die Senatorin für Justiz, Karin Schubert, das Projekt Justizreform ins Leben. Seitdem befindet sich die Berliner Justiz in einem umfassenden Veränderungsprozeß. Auf dem Prüfstand standen vor allem die Verwaltungsstrukturen zwischen und innerhalb der Gerichte und Behörden. Damit verknüpft waren Überlegungen zu einem modernen Personalmanagement und zur Einführung eines Justizcontrollings.
Ausgangssituation
Die Ausgangssituation für die Reform war günstig: Mit dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) vom 17. Mai 1999 existiert in Berlin seit über sechs Jahren eine Normierung der Grundsätze zeitgemäßer Führungs- und Verwaltungsstrukturen; die Erfahrungen in den anderen Bereichen der Landesverwaltung konnten für den Reformprozeß in der Justiz nutzbar gemacht werden. Entscheidender Motor der Reform jedoch war die schlechte Finanzlage Berlins, die seit Jahren zu Einsparungen zwingt. Ohne Änderung der Strukturen und Aufgabenkritik waren diese nicht mehr zu verkraften.
Kernstück der Reform war die heute im wesentlichen abgeschlossene Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, soll am Beispiel der ordentlichen Gerichtsbarkeit verdeutlicht werden: Vor der Reform war die Präsidentin des Kammergerichts übergeordnete Dienstaufsichtsbehörde für alle Beschäftigten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit grundsätzlich für alle Personal-entscheidungen zuständig. Sie entschied auch über die dem Gerichtszweig zugewiesenen Sachmittel. Tatsächlich konnten die Führungskräfte in den Amtsgerichten und im Landgericht im Haushaltsplan nicht erkennen, welche Kosten ihr Gericht verursacht. Allein bei den Amtsgerichten waren in den Anfängen des Reformprozesses im Jahre 2003 rund 3.700 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 539 Richter. Innerhalb der Amtsgerichte selbst variierte die Personalstärke wiederum von 116 Mitarbeitern beim Amtsgericht Spandau bis zu 1.064 Beschäftigten beim Amtsgericht Tiergarten. Beim Landgericht waren zu jener Zeit 871 Mitarbeiter, darunter 360 Richter, beschäftigt, wobei sich das Personal überdies auf die drei Standorte im Tegeler Weg, in der Turmstraße und in der Littenstraße verteilte. Das Landgericht Berlin ist mit Abstand das größte Landgericht Deutschlands.
Die Zentrierung der Kompetenzen bei den Obergerichten stand dem Ziel entgegen, die einzelnen Gerichte nach modernen Führungsprinzipien zu organisieren und zu leiten. Die Führungsspannen sollten überschaubarer und die Hierarchie abgeflacht werden. Initiative und Verantwortung vor Ort sollte gestärkt und um ein modernes Personalmanagement ergänzt werden. Mitarbeitern und Bürgern sollte vor Ort Führungspersonal als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, das nicht nur in gewisser Weise die Verantwortung für das Gericht trägt, sondern das tatsächlich Angelegenheiten entscheiden kann. Dies war nur durch eine konsequente Schaffung dezentraler Verwaltungsstrukturen mit voller Fach- und Ressourcenverantwortung zu leisten. Auf diese Weise sollen die einzelnen Gerichte bürgerfreundlicher und leistungsstärker ausgestaltet werden.
Der erste Schritt
Heute tragen sämtliche Berliner Gerichte und Strafverfolgungsbehörden selbst die Verantwortung für ihr Personal und ihren Haushalt. Bereits am 1. Juni 2005 sind die Befugnisse für Personalverwaltungsaufgaben vom Kammergericht auf das Landgericht und die Amtsgerichte übergegangen. Für die Übertragung der Dienstaufsicht über das richterliche Personal von der Mittelbehörde Amtsgerichtspräsident auf die einzelnen Amtsgerichte war es rechtlich erforderlich, die bislang direktoral geführten Amtsgerichte jeweils unter die Leitung einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten zu stellen.
Folge der Aufgabenübertragung war nicht nur der Verlust von Kompetenzen im Bereich der Obergerichte; vielmehr wurde zugleich die bereits erwähnte Mittelbehörde Amtsgerichtspräsident, die als zwischengeschaltete Behörde Aufgaben für sämtliche direktoral geführten Amtsgerichte wahrnahm, aufgelöst. Sämtliche Verwaltungsaufgaben werden nun von den einzelnen Amtsgerichten selbst erledigt, wodurch schwerfällige, zeitraubende und veränderungshemmende Verwaltungsabläufe ebenso wie ortsferne Entscheidungen, überflüssige Doppelarbeit und ein ausuferndes Berichtswesen abgeschafft sind.
Die Haushaltsverantwortung ging am 1. Januar 2006 auf die Eingangsgerichte sowie die Staatsanwaltschaft Berlin und die Amtsanwaltschaft über. Nunmehr verfügt jedes Gericht und jede Strafverfolgungsbehörde über ein eigenes Kapitel im Haushaltsplan des Landes Berlin. Die angestrebte Kostentransparenz und Kostenverantwortung ist damit hergestellt.
Der zweite Schritt
Im zweiten Schritt ist begonnen worden, die Dezentralisierung innerhalb der besonders großen Gerichte und Behörden voranzutreiben. So befindet sich z. B. das Landgericht Berlin in einem tiefgreifenden Veränderungsprozeß. Da die Schaffung dreier separater Landgerichte an den Standorten Tegeler Weg, Littenstraße und Moabit schon aus Kostengründen nicht möglich war, weil in diesem Falle aufgrund gerichtsverfassungsrechtlicher Vorgaben in allen drei Standorten sowohl Zivil- als auch Strafkammern hätten gebildet werden müssen, erfolgt die Umstrukturierung nunmehr in der Weise, daß jeder Standort ein Leistungs- und Verantwortungszentrum unter Leitung einer Vizepräsidentin/eines Vizepräsidenten werden soll. Die Vizepräsidentenstellen sind ausgeschrieben und werden voraussichtlich im Mai 2006 besetzt, im Oktober 2006 werden die Leistungs- und Verantwortungszentren eingerichtet sein. Das Amtsgericht Tiergarten mit seinen über 1.000 Beschäftigten wurde in den letzten Monaten in vier Fachbereiche ( Allgemeine Strafsachen, Verkehrssachen, Wirtschaftssachen, Zivilsachen) untergliedert; den Bereichen sind wesentliche Aufgaben der Verwaltung zur selbstständigen Erledigung übertragen.
Auch in den kleineren Gerichten und Behörden standen die internen Strukturen auf dem Prüfstand. Dabei war Dreh- und Angelpunkt für eine neue Aufbaustruktur die flächendeckende Einführung sogenannter Serviceeinheiten. In diesen Einheiten werden die bislang arbeitsteilig vorgenommenen Arbeiten der Kanzlei, des Protokolls und der Geschäftsstelle zusammengeführt. Sämtliche Servicekräfte erledigen in Mischarbeit sowohl Registratur- als auch Schreibarbeiten. Mehrere Serviceeinheiten desselben Fachgebiets werden wiederum zu einer Servicegruppe zusammengefaßt, wobei die Gruppen die gesamte anfallende Arbeit erledigen und auch die Vertretungen in der Gruppe selbst regeln. In den Bereichen, in denen Mitarbeiter aus dem gehobenen Dienst zur Verfügung stehen, obliegt ihnen die Leitung einer Servicegruppe. In anderen Bereichen, insbesondere im Bereich der Strafrechtspflege, wird die Leitung der Gruppe durch Richterinnen und Richter wahrgenommen.
Der dritte Schritt
Die im Rahmen des Projektes Justizreform erarbeiteten Strukturvorschläge sind weitgehend umgesetzt. Noch zu leistende Restarbeiten bestehen darin, daß die Aufgabenkreise der Servicekräfte in den Serviceeinheiten neu zu bewerten und die Angestellten in den Serviceeinheiten ggf. neu einzugruppieren sind.
Zur Optimierung der Ablaufstrukturen wurden in sämtlichen Gerichten und Behörden die wichtigsten Abläufe analysiert, Schwachstellen ausgemacht und Verbesserungsvorschläge entwickelt. Die Ergebnisse sind in sogenannten Sollkonzepten zusammengefaßt; deren Inhalt wurde den Gerichtsleitungen zur Kenntnis gegeben. Sie veranlaßten zum Teil sofort Veränderungen, teilweise wurde Kontakt zu den für die Informationstechnik Verantwortlichen aufgenommen, und zu einem kleinen Teil mußten die Vorschläge als derzeit nicht finanzierbar zurückgestellt werden. Ein wesentliches Ergebnis der Ablaufuntersuchungen war jedoch, daß die an den Untersuchungen beteiligten Mitarbeiter ein Bewußtsein für die Organisation ihrer eigenen Arbeit und für die Arbeit der anderen entwickelt haben. Ihnen wurde Mut gemacht, darauf zu achten, wo möglicherweise Reibungsverluste entstehen und diese in der Folge abzustellen.
Neben den Strukturreformen war die Verbesserung des Bürgerservices das wesentliche Anliegen des Reformprojektes. Zur Abschätzung des Bedarfs wurde erstmalig im Bereich der Berliner Gerichtsbarkeiten eine Kundenbefragung (Befragung von Bürgern und Rechtsanwälten) in sieben Amtsgerichten und im Landgericht Berlin durchgeführt. Im Ergebnis sind die Bürger mit der Behandlung durch die Mitarbeiter der Justiz überwiegend zufrieden, die räumliche Ausstattung wird hingegen ebenso wie die Erreichbarkeit der Justizmitarbeiter kritisiert. Nach Auswertung der Umfrageergebnisse im einzelnen liegt nunmehr ein Entwurf für geänderte Geschäftsordnungsvorschriften vor, in dem die Sprechzeiten für die Geschäfts- und Rechtsantragsstellen erweitert werden und zur Verbesserung des Umgangs mit dem Publikum die Einrichtung sogenannter Infostellen vorgegeben wird. In Bearbeitung sind schließlich auch die Internetauftritte der Gerichte und Behörden, die dem Wunsch der Bürger und Rechtsanwälte entsprechend umfassender und bürgernäher ausgestaltet werden.
Wer nun mehr über das Projekt Justizreform wissen möchte, findet die ausführlichen Konzepte der Arbeitsgruppen unter dem untenstehenden Link.
Die Ausgangssituation für die Reform war günstig: Mit dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) vom 17. Mai 1999 existiert in Berlin seit über sechs Jahren eine Normierung der Grundsätze zeitgemäßer Führungs- und Verwaltungsstrukturen; die Erfahrungen in den anderen Bereichen der Landesverwaltung konnten für den Reformprozeß in der Justiz nutzbar gemacht werden. Entscheidender Motor der Reform jedoch war die schlechte Finanzlage Berlins, die seit Jahren zu Einsparungen zwingt. Ohne Änderung der Strukturen und Aufgabenkritik waren diese nicht mehr zu verkraften.
Kernstück der Reform war die heute im wesentlichen abgeschlossene Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, soll am Beispiel der ordentlichen Gerichtsbarkeit verdeutlicht werden: Vor der Reform war die Präsidentin des Kammergerichts übergeordnete Dienstaufsichtsbehörde für alle Beschäftigten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit grundsätzlich für alle Personal-entscheidungen zuständig. Sie entschied auch über die dem Gerichtszweig zugewiesenen Sachmittel. Tatsächlich konnten die Führungskräfte in den Amtsgerichten und im Landgericht im Haushaltsplan nicht erkennen, welche Kosten ihr Gericht verursacht. Allein bei den Amtsgerichten waren in den Anfängen des Reformprozesses im Jahre 2003 rund 3.700 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 539 Richter. Innerhalb der Amtsgerichte selbst variierte die Personalstärke wiederum von 116 Mitarbeitern beim Amtsgericht Spandau bis zu 1.064 Beschäftigten beim Amtsgericht Tiergarten. Beim Landgericht waren zu jener Zeit 871 Mitarbeiter, darunter 360 Richter, beschäftigt, wobei sich das Personal überdies auf die drei Standorte im Tegeler Weg, in der Turmstraße und in der Littenstraße verteilte. Das Landgericht Berlin ist mit Abstand das größte Landgericht Deutschlands.
Die Zentrierung der Kompetenzen bei den Obergerichten stand dem Ziel entgegen, die einzelnen Gerichte nach modernen Führungsprinzipien zu organisieren und zu leiten. Die Führungsspannen sollten überschaubarer und die Hierarchie abgeflacht werden. Initiative und Verantwortung vor Ort sollte gestärkt und um ein modernes Personalmanagement ergänzt werden. Mitarbeitern und Bürgern sollte vor Ort Führungspersonal als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, das nicht nur in gewisser Weise die Verantwortung für das Gericht trägt, sondern das tatsächlich Angelegenheiten entscheiden kann. Dies war nur durch eine konsequente Schaffung dezentraler Verwaltungsstrukturen mit voller Fach- und Ressourcenverantwortung zu leisten. Auf diese Weise sollen die einzelnen Gerichte bürgerfreundlicher und leistungsstärker ausgestaltet werden.
Der erste Schritt
Heute tragen sämtliche Berliner Gerichte und Strafverfolgungsbehörden selbst die Verantwortung für ihr Personal und ihren Haushalt. Bereits am 1. Juni 2005 sind die Befugnisse für Personalverwaltungsaufgaben vom Kammergericht auf das Landgericht und die Amtsgerichte übergegangen. Für die Übertragung der Dienstaufsicht über das richterliche Personal von der Mittelbehörde Amtsgerichtspräsident auf die einzelnen Amtsgerichte war es rechtlich erforderlich, die bislang direktoral geführten Amtsgerichte jeweils unter die Leitung einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten zu stellen.
Folge der Aufgabenübertragung war nicht nur der Verlust von Kompetenzen im Bereich der Obergerichte; vielmehr wurde zugleich die bereits erwähnte Mittelbehörde Amtsgerichtspräsident, die als zwischengeschaltete Behörde Aufgaben für sämtliche direktoral geführten Amtsgerichte wahrnahm, aufgelöst. Sämtliche Verwaltungsaufgaben werden nun von den einzelnen Amtsgerichten selbst erledigt, wodurch schwerfällige, zeitraubende und veränderungshemmende Verwaltungsabläufe ebenso wie ortsferne Entscheidungen, überflüssige Doppelarbeit und ein ausuferndes Berichtswesen abgeschafft sind.
Die Haushaltsverantwortung ging am 1. Januar 2006 auf die Eingangsgerichte sowie die Staatsanwaltschaft Berlin und die Amtsanwaltschaft über. Nunmehr verfügt jedes Gericht und jede Strafverfolgungsbehörde über ein eigenes Kapitel im Haushaltsplan des Landes Berlin. Die angestrebte Kostentransparenz und Kostenverantwortung ist damit hergestellt.
Der zweite Schritt
Im zweiten Schritt ist begonnen worden, die Dezentralisierung innerhalb der besonders großen Gerichte und Behörden voranzutreiben. So befindet sich z. B. das Landgericht Berlin in einem tiefgreifenden Veränderungsprozeß. Da die Schaffung dreier separater Landgerichte an den Standorten Tegeler Weg, Littenstraße und Moabit schon aus Kostengründen nicht möglich war, weil in diesem Falle aufgrund gerichtsverfassungsrechtlicher Vorgaben in allen drei Standorten sowohl Zivil- als auch Strafkammern hätten gebildet werden müssen, erfolgt die Umstrukturierung nunmehr in der Weise, daß jeder Standort ein Leistungs- und Verantwortungszentrum unter Leitung einer Vizepräsidentin/eines Vizepräsidenten werden soll. Die Vizepräsidentenstellen sind ausgeschrieben und werden voraussichtlich im Mai 2006 besetzt, im Oktober 2006 werden die Leistungs- und Verantwortungszentren eingerichtet sein. Das Amtsgericht Tiergarten mit seinen über 1.000 Beschäftigten wurde in den letzten Monaten in vier Fachbereiche ( Allgemeine Strafsachen, Verkehrssachen, Wirtschaftssachen, Zivilsachen) untergliedert; den Bereichen sind wesentliche Aufgaben der Verwaltung zur selbstständigen Erledigung übertragen.
Auch in den kleineren Gerichten und Behörden standen die internen Strukturen auf dem Prüfstand. Dabei war Dreh- und Angelpunkt für eine neue Aufbaustruktur die flächendeckende Einführung sogenannter Serviceeinheiten. In diesen Einheiten werden die bislang arbeitsteilig vorgenommenen Arbeiten der Kanzlei, des Protokolls und der Geschäftsstelle zusammengeführt. Sämtliche Servicekräfte erledigen in Mischarbeit sowohl Registratur- als auch Schreibarbeiten. Mehrere Serviceeinheiten desselben Fachgebiets werden wiederum zu einer Servicegruppe zusammengefaßt, wobei die Gruppen die gesamte anfallende Arbeit erledigen und auch die Vertretungen in der Gruppe selbst regeln. In den Bereichen, in denen Mitarbeiter aus dem gehobenen Dienst zur Verfügung stehen, obliegt ihnen die Leitung einer Servicegruppe. In anderen Bereichen, insbesondere im Bereich der Strafrechtspflege, wird die Leitung der Gruppe durch Richterinnen und Richter wahrgenommen.
Der dritte Schritt
Die im Rahmen des Projektes Justizreform erarbeiteten Strukturvorschläge sind weitgehend umgesetzt. Noch zu leistende Restarbeiten bestehen darin, daß die Aufgabenkreise der Servicekräfte in den Serviceeinheiten neu zu bewerten und die Angestellten in den Serviceeinheiten ggf. neu einzugruppieren sind.
Zur Optimierung der Ablaufstrukturen wurden in sämtlichen Gerichten und Behörden die wichtigsten Abläufe analysiert, Schwachstellen ausgemacht und Verbesserungsvorschläge entwickelt. Die Ergebnisse sind in sogenannten Sollkonzepten zusammengefaßt; deren Inhalt wurde den Gerichtsleitungen zur Kenntnis gegeben. Sie veranlaßten zum Teil sofort Veränderungen, teilweise wurde Kontakt zu den für die Informationstechnik Verantwortlichen aufgenommen, und zu einem kleinen Teil mußten die Vorschläge als derzeit nicht finanzierbar zurückgestellt werden. Ein wesentliches Ergebnis der Ablaufuntersuchungen war jedoch, daß die an den Untersuchungen beteiligten Mitarbeiter ein Bewußtsein für die Organisation ihrer eigenen Arbeit und für die Arbeit der anderen entwickelt haben. Ihnen wurde Mut gemacht, darauf zu achten, wo möglicherweise Reibungsverluste entstehen und diese in der Folge abzustellen.
Neben den Strukturreformen war die Verbesserung des Bürgerservices das wesentliche Anliegen des Reformprojektes. Zur Abschätzung des Bedarfs wurde erstmalig im Bereich der Berliner Gerichtsbarkeiten eine Kundenbefragung (Befragung von Bürgern und Rechtsanwälten) in sieben Amtsgerichten und im Landgericht Berlin durchgeführt. Im Ergebnis sind die Bürger mit der Behandlung durch die Mitarbeiter der Justiz überwiegend zufrieden, die räumliche Ausstattung wird hingegen ebenso wie die Erreichbarkeit der Justizmitarbeiter kritisiert. Nach Auswertung der Umfrageergebnisse im einzelnen liegt nunmehr ein Entwurf für geänderte Geschäftsordnungsvorschriften vor, in dem die Sprechzeiten für die Geschäfts- und Rechtsantragsstellen erweitert werden und zur Verbesserung des Umgangs mit dem Publikum die Einrichtung sogenannter Infostellen vorgegeben wird. In Bearbeitung sind schließlich auch die Internetauftritte der Gerichte und Behörden, die dem Wunsch der Bürger und Rechtsanwälte entsprechend umfassender und bürgernäher ausgestaltet werden.
Wer nun mehr über das Projekt Justizreform wissen möchte, findet die ausführlichen Konzepte der Arbeitsgruppen unter dem untenstehenden Link.
Autor: Von GABRIELE NIERADZIK, Vorsitzende Richterin am Landgericht und ehemalige Sprecherin der Projektleitung Justizreform
Links: